Winterdienst funktioniert – Weniger Probleme mit der Räumpflicht – Salz bleibt verboten
01.02.2010
Trotz der starken Schneefälle der letzten Tage hat der Bauhof die Lage im Griff. „Wir bekommen immer wieder Lob für unseren Winterdienst“, stellt OB Michael Beck erfreut fest. Und auch bei der Räumpflicht auf privaten Wegen gibt es in diesem Jahr weniger Probleme als in früheren Jahren.
Bis zu 15 Stunden saßen die Männer vom Betriebshof am Wochenende in ihren Fahrzeugen – 15 Stunden, in denen sie gegen die nicht endenden Schneefälle ankämpften. Dass dabei nicht immer alle Straßen gleichzeitig geräumt werden, sei klar, so Bauhofleiter Leo Wachter, aber es gebe eine klare Reihenfolge, nach der geräumt wird: Zunächst kommen Bundes-, Landes- und Hauptverbindungsstraßen. Danach sind Omnibuslinien, Zufahrten zu den Schulen sowie Steilstrecken und gefährdete Stellen an der Reihe. Und sobald diese geräumt sind, machen sich die Leute vom Bauhof an die übrigen Stadtstraßen und Wege in Wohngebieten.
Dass dieses System mit großem Personalaufwand betrieben wird, kommt bei den Bürgern an: „Wir bekommen dieser Tage immer wieder Rückmeldungen, dass der Winterdienst gut funktioniert“, berichtet Oberbürgermeister Michael Beck. „Diesen Dank geben wir gerne an die Fahrer weiter, die rund um die Uhr im Einsatz sind.“
Während die Stadt die öffentlichen Straßen und Plätze räumt, sind für die Gehwege die Anlieger verantwortlich. Die genauen Regeln sind in der Streupflichtsatzung formuliert. So ist unter anderem vorgeschrieben, dass
- werktags bis 7 Uhr und sonn- u. feiertags bis 8.30 geräumt sein muss.
- auch bei unbebauten Grundstücken und leer stehenden Gebäuden der Eigentümer für einen Winterdienst sorgen muss.
- beim Abstellen von Fahrzeugen am Straßenrand eine genügend breite Fahrgasse für den Schneepflug frei bleiben muss.
Während es die Einen mit dem Räumen zu locker sehen, meinen es andere wiederum zu gut – und greifen verbotenerweise zu Streusalz. Dieses aber darf in Tuttlingen nur in Ausnahmefällen auf Gehwegen gestreut werden: Zum Beispiel bei Blitzeis oder auf extrem steilen Wegen. Aus Umweltschutzgründen darf auf den Gehwegen nur Splitt verwendet werden. Den gibt es dafür kostenlos. Und Nachschub gibt es in 128 Streukisten, aus denen sich die Bürger bedienen können.
Informationsbroschüren liegen auch im Bürgerbüro sowie in den Diensträumen des Vollzugsdienstes aus.
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