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Winterdienst funktioniert – Weniger Probleme mit der Räumpflicht – Salz bleibt verboten


Trotz der starken Schneefälle der letzten Tage hat der Bauhof die Lage im Griff. „Wir bekommen immer wieder Lob für unseren Winterdienst“, stellt OB Michael Beck erfreut fest. Und auch bei der Räumpflicht auf privaten Wegen gibt es in diesem Jahr weniger Probleme als in früheren Jahren.

Winterdienst

Bis zu 15 Stunden saßen die Männer vom Betriebshof am Wochenende in ihren Fahrzeugen – 15 Stunden, in denen sie gegen die nicht endenden Schneefälle ankämpften. Dass dabei nicht immer alle Straßen gleichzeitig geräumt werden, sei klar, so Bauhofleiter Leo Wachter, aber es gebe eine klare Reihenfolge, nach der geräumt wird: Zunächst kommen Bundes-, Landes- und Hauptverbindungsstraßen. Danach sind Omnibuslinien, Zufahrten zu den Schulen sowie Steilstrecken und gefährdete Stellen an der Reihe. Und sobald diese geräumt sind, machen sich die Leute vom Bauhof an die übrigen Stadtstraßen und Wege in Wohngebieten.
Dass dieses System mit großem Personalaufwand betrieben wird, kommt bei den Bürgern an: „Wir bekommen dieser Tage immer wieder Rückmeldungen, dass der Winterdienst gut funktioniert“, berichtet Oberbürgermeister Michael Beck. „Diesen Dank geben wir gerne an die Fahrer weiter, die rund um die Uhr im Einsatz sind.“
Während die Stadt die öffentlichen Straßen und Plätze räumt, sind für die Gehwege die Anlieger verantwortlich. Die genauen Regeln sind in der Streupflichtsatzung formuliert. So ist unter anderem vorgeschrieben, dass
  • werktags bis 7 Uhr und sonn- u. feiertags bis 8.30 geräumt sein muss.
  • auch bei unbebauten Grundstücken und leer stehenden Gebäuden der Eigentümer für einen Winterdienst sorgen muss.
  • beim Abstellen von Fahrzeugen am Straßenrand eine genügend breite Fahrgasse für den Schneepflug frei bleiben muss.
Im Großen und Ganzen, so berichtet Vollzugdienstleiter Marcel Stöckel, werden diese Regeln auch eingehalten. Zwar gebe es in schneereichen Wochen immer wieder mal Beschwerden, bis jetzt reagierten die Betroffenen aber immer schnell auf die zunächst kostenfreien Verwarnungen. „Die Briefe wirken“, weiß Stöckel. Auch habe es sich bewährt, dass mit den Anliegern der Fußgängerzone in dieser Saison Vorab-Informationsgespräche geführt wurden. „Hier ist die Lage deutlich besser geworden.“ Im letzten Winter war es noch anders: Da verließen nach zahlreichen Beschwerden acht Bußgeldverfügungen das Amt. 50 bis 75 Euro kostet es in der Regel, bei besonders hartnäckigen Räum-Verweigerern kann die Stadt Bußen bis zum gesetzlichen Höchstmaß von 1000 Euro verhängen. Wegen der eventuellen Gefahrenlage kann statt einer Veranlassung durch den Grundstückseigentümer auch der Vollzugsdienst der städtischen Ortspolizeibehörde eine Schneeräumung anordnen. Die dabei entstehenden Kosten werden den Betroffenen zusätzlich in Rechnung gestellt.
Während es die Einen mit dem Räumen zu locker sehen, meinen es andere wiederum zu gut – und greifen verbotenerweise zu Streusalz. Dieses aber darf in Tuttlingen nur in Ausnahmefällen auf Gehwegen gestreut werden: Zum Beispiel bei Blitzeis oder auf extrem steilen Wegen. Aus Umweltschutzgründen darf auf den Gehwegen nur Splitt verwendet werden. Den gibt es dafür kostenlos. Und Nachschub gibt es in 128 Streukisten, aus denen sich die Bürger bedienen können.

Informationsbroschüren liegen auch im Bürgerbüro sowie in den Diensträumen des Vollzugsdienstes aus.