Corona: Stadt erlässt Allgemeinverfügung für private Feiern – Ab sofort gelten Obergrenzen
12.10.2020
Mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung reagiert die Stadt Tuttlingen jetzt auf die gestiegenen Infektionswerte. Da sich das Virus vor allem auf privaten Feiern verbreitet, werden diese nun mit Obergrenzen versehen. Damit folgt die Stadt Tuttlingen den landesweiten Empfehlungen. Private Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen dürfen nur noch maximal 50 Teilnehmer umfassen. In privaten Räumen darf nur noch mit höchstens 25 Teilnehmern gefeiert werden.
Die Allgemeinverfügung tritt mit der öffentlichen Bekanntgabe ab Dienstag, 13. Oktober, in Kraft. Sie gilt zunächst für sechs Wochen, wird aber verlängert, wenn die Lage sich nicht verbessert. In dieser Zeit wird das Infektionsgeschehen weiter beobachtet. Sollte es zu einem weiteren Anstieg des 7-Tage-Inzidenzwerts kommen, wird die Verfügung nochmals angepasst. Dann wären nur noch 25 Teilnehmer in öffentlichen und zehn in privaten Räumen zulässig. Zudem würde über eine Pflicht zum Tragen eines Mund-/Nasenschutzes insbesondere auf Märkten und in der Fußgängerzone nachgedacht, wenn die Fallzahlen die kritische Stufe von 50 Infizierten pro 100.000 Einwohnern überschreiten.
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