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Corona: Vorbereitungen für weiteren Anstieg der Fallzahlen sind getroffen


Die Zahl der mit dem Sars-CoV2-Virus Erkrankten im Landkreis Tuttlingen steigt weiter an. Es wird damit gerechnet, dass der 7-Tage-Inzidenzwert von 35 Infizierten pro 100.000 Einwohner bald überschritten wird. In der Stadt Tuttlingen wurden daher die dann notwendigen Maßnahmen vorbereitet. Da vor allem private Feierlichkeiten Hotspots für Infektionen sind, dürfen dann private Feiern im öffentlichen oder angemieteten Raum mit maximal 50 Teilnehmern stattfinden. In privaten Räumen dürften Feierlichkeiten nur noch maximal 25 Teilnehmer umfassen. Im öffentlichen Bereich würde dann auch das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes angeordnet, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. Bereits jetzt gilt: Für private Feiern werden städtische Räumlichkeiten ab sofort nicht mehr zur Verfügung gestellt.
 
Es war eine einzige Hochzeit, die maßgeblich für einen Anstieg der Fallzahlen der mit dem Corona-Virus Infizierten gesorgt hat. Als maßgebliche Größe gilt hierbei der 7-Tage-Inzidenzwert. Überschreitet dieser 35 Fälle pro 100.000 Einwohnern, werden in einer ersten Stufe zur Eindämmung des Infektionsgeschehens Maßnahmen angeordnet. Da der Landkreis Tuttlingen etwa 140.000 Einwohner hat, sind hierfür circa 50 Fälle ausschlaggebend. Da bei privaten Feiern keine Hygienekonzepte vorliegen müssen, kommt es dort zu erhöhter Kontaktdichte und Nähe zu anderen. Bei Veranstaltungen schreibt die Corona-Landesverordnung strenge Hygieneregeln vor.
 
„Wir stehen mit dem Landratsamt im engen Austausch“, berichtet Tuttlingens OB Michael Beck. Wenn der maßgebliche Grenzwert überschritten wird, werde die Allgemeinverfügung erlassen. Auch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Bereich wird damit angeordnet, wenn die Mindestabstände von 1,50 Meter nicht eingehalten werden können. Dies beträfe insbesondere den Wochenmarkt sowie die Fußgängerzone. Die Stadt wird, um die Entwicklung weiterer Hotspots darüber hinaus zu verhindern, ab sofort keine städtischen Räumlichkeiten für private Feiern mehr zur Verfügung stellen.