Wochenmarkt: Aus Maskenpflicht wird Empfehlung Vorschrift für öffentliche Gebäude bleibt
10.06.2020
Aus der Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt wird eine Empfehlung. In öffentlichen Gebäuden bleibt die Vorschrift aber bestehen – in Geschäften und im ÖPNV ohnehin.
Als das Land im April die Öffnung des Einzelhandels mit einer Maskenpflicht verknüpfte, waren in dieser Regelung die Wochenmärkte nicht erwähnt. Tuttlingen reagierte darauf – wie viele andere Städte auch – mit einer eigenen Allgemeinverfügung, die auch für den Wochenmarkt das Tragen von Masken anordnete. Vorgeschrieben wurde auch, dass in öffentlichen Gebäuden Maskenpflicht herrscht.
„Mittlerweile gibt es kaum noch Städte, in denen auf Märkten unter freiem Himmel das Tragen von Masken vorgeschrieben ist“, so OB Michael Beck. „Aus diesem Grund verlängern wir diese Vorschrift nicht.“ Wenn die befristete Allgemeinverfügung also am 15. Juni ausläuft, ist auch das Maskentragen auf dem Markt nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben. Stattdessen gilt dann eine Empfehlung.
Anders ist es mit öffentlichen Gebäuden. Hier gilt die Maskenpflicht weiter: „Es stellt sich immer mehr heraus, dass das Infektionsrisiko in geschlossenen Räumen deutlich größer als im Freien ist“, so Beck, „daher halten wir hier im Interesse aller Rathausbesucher an der Maskenpflicht fest.“
Weiter vorgeschrieben sind Masken auch in Geschäften und im ÖPNV. Diese Regeln sind Teil der weiterhin geltenden Landesverordnung, die natürlich auch in Tuttlingen ohne Einschränkungen gilt.
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