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Weitere Corona-Lockerung in Kindergärten – Regelungen je nach Einrichtung unterschiedlich


Die städtischen Kindergärten nehmen ab Dienstag wieder weitere Kinder auf. Allerdings werden die Regelungen in den verschiedenen Einrichtungen unterschiedlich ausfallen.



Die neuen Regeln des Landes lassen sich in wenigen Worten zusammenfassen:
  • Die bisherigen Notgruppen bleiben unverändert erhalten. Sie sind weiterhin für Kinder gedacht, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten oder am Arbeitsplatz präsenzpflichtig und unabkömmlich sind. Diese Kinder werden so betreut wie in Vor-Corona-Zeiten
  • Darüber hinaus sollen die Kindergärten bevorzugt Kinder mit besonderem Förderbedarf aufnehmen – als Kinder, die sozialen Gründen besonders dringend auf die Betreuung angewiesen sind.
  • Erstmals besteht ab dieser Woche die Möglichkeit, wieder Kinder aufzunehmen, auf die keines der anderen Kriterien zutrifft. Allerdings darf die Gesamtzahl der betreuten Kinder maximal 50 Prozent betragen. Nur so lassen sich bestimmte Hygienemaßnahmen durchsetzen.
Diese 50-Prozent-Obergrenze stellt – in Kombination mit den anderen Regeln – die Kindergartenträger vor gewisse Probleme. Einfach gesagt: Wenn in einer Einrichtung bereits viele Kinder in Notgruppen oder wegen des erhöhten Förderbedarfs betreut werden, gibt es entsprechend weniger Plätze, die frei vergeben werden können.

„Die Quoten schwanken bei uns von Einrichtung zu Einrichtung: Wir müssen für jeden Kindergarten eine individuelle Lösung finden“, sagt Mandy Hamma, Abteilungsleiterin bei der Stadt Tuttlingen. Das heißt: In manchen Einrichtungen sind genug freie Plätze übrig, um die Kinder im zweiwöchigen Turnus abwechselnd zu betreuen. Anderswo reicht es nur für einen dreiwöchigen Turnus, anderswo gibt es fast gar keine freien Plätze, weil Notgruppen-Kinder und solche mit erhöhtem Förderbedarf schon fast 50 Prozent ausmachen. Das Ziel insgesamt ist es, so viele Kinder wie möglich an der Betreuung in einer Einrichtung partizipieren zu lassen.

Aus diesem Grund schickt die Stadt allen Eltern einen allgemeinen Elternbrief – und eine individuelle Anlage, die erklärt, wie die Regelung speziell im betreffenden Kindergarten aussieht.