Die Gesamtgemeinde Tuttlingen setzt sich aus der Kerngemeinde sowie den drei Stadtteilen Möhringen, Nendingen und Eßlingen zusammen. In den Eingemeindungsverträgen wurde die Ortschaftsverfassung für die einzelnen Stadtteile festgelegt. Die Stadtteile besitzen jeweils einen eigenen Ortschaftsrat, der die Interessen des Stadtteils vertritt und über wichtige Angelegenheiten des Ortes berät. Geleitet wird der Ortschaftsrat von einem Ortsvorsteher, der gleichzeitig auch der ständige Vertreter des Oberbürgermeisters im jeweiligen Stadtteil ist.
Der Ortschaftsrat wird gleichzeitig mit dem Gemeinderat für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Er berät die örtliche Verwaltung, und hat ein Vorschlagsrecht in allen Fragen, die die Ortschaft betreffen. Dem Ortschaftsrat obliegt außerdem in den Angelegenheiten das Entscheidungsrecht, die ihm vom Gemeinderat übertragen wurden. Der Ortsvorsteher vertritt den Bürgermeister beim Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrats.
Die Sitzungstermine finden Sie im Sitzungskalender.
Zusammensetzung der Ortschaftsräte
Möhringen | 11 Mitglieder |
Nendingen | 11 Mitglieder |
Eßlingen | 7 Mitglieder |
Der Ortschaftsrat wird gleichzeitig mit dem Gemeinderat für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Er berät die örtliche Verwaltung, und hat ein Vorschlagsrecht in allen Fragen, die die Ortschaft betreffen. Dem Ortschaftsrat obliegt außerdem in den Angelegenheiten das Entscheidungsrecht, die ihm vom Gemeinderat übertragen wurden. Der Ortsvorsteher vertritt den Bürgermeister beim Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrats.
Die Sitzungstermine finden Sie im Sitzungskalender.
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