Polizeirechtliche Maßnahmen
Die Aufgaben der Ortspolizei- und Kreispolizeibehörde werden durch die Große Kreisstadt Tuttlingen wahrgenommen.
Die Ortspolizeibehörde garantiert Recht, Sicherheit und Ordnung auf der Grundlage unserer demokratischen Verfassungsprinzipien. Sie erfüllt ihre Aufgaben immer wieder an der Nahtstelle der gesellschaftlichen Auseinandersetzungen und Entwicklungen und hat dabei eine wichtige Mittlerfunktion in der Regulierung von Konflikten.
Die Abteilung Gemeindlicher Vollzugsdienst nimmt einen Teil dieser Aufgaben wahr. Die Vollzugsfachkräfte schreiten beispielsweise ein bei:
und weiteren Anliegen.
Für sämtliche Bereiche dieses Aufgabengebietes erteilen wir Ihnen gerne Auskünfte und werden für Sie tätig.
Die Ortspolizeibehörde garantiert Recht, Sicherheit und Ordnung auf der Grundlage unserer demokratischen Verfassungsprinzipien. Sie erfüllt ihre Aufgaben immer wieder an der Nahtstelle der gesellschaftlichen Auseinandersetzungen und Entwicklungen und hat dabei eine wichtige Mittlerfunktion in der Regulierung von Konflikten.
Die Abteilung Gemeindlicher Vollzugsdienst nimmt einen Teil dieser Aufgaben wahr. Die Vollzugsfachkräfte schreiten beispielsweise ein bei:
- Bürgerbelästigungen, Ruhestörungen
- Vandalismus und Jugendschutz,
- Illegaler Abfallentsorgung,
- Organisiertem oder erwerbsmäßigem Betteln,
- Illegaler Errichtung von Zelt- und Wanderlagern,
- Maßnahmen im Straßenverkehr, zum Beispiel Abschleppen
und weiteren Anliegen.
Für sämtliche Bereiche dieses Aufgabengebietes erteilen wir Ihnen gerne Auskünfte und werden für Sie tätig.
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