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Bürgeranliegen sind uns wichtig. Die Verfolgung von Anzeigen und Beschwerden aus der Bürgerschaft trägt zu einem gesellschaftlichen Miteinander sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in Tuttlingen wesentlich bei.
Bei Anliegen mit spezieller Zuordnung eines bestimmten Fachbereiches, beispielsweise Baurecht oder Gaststättenrecht, können Sie sich selbstverständlich direkt an diesen wenden.
Anzeigen zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit oder sonstige Meldungen über unerlaubte, rechtswidrige Handlungen nimmt die Ortspolizeibehörde, Gemeindlicher Vollzugsdienst auf.
Sie überprüft die Rechtmäßigkeit und Vorwerfbarkeit und leitet diese zur Sach- und Fallbearbeitung weiter. Gegebenenfalls werden einzelne Anzeigen auch durch Vollzugsbedienstete vor Ort überprüft. Auch der Ermittlungsdienst der Bußgeldstelle kann nochmals tätig werden.
Hilfreich sind die Vorbringung von Beweismitteln, zum Beispiel Notizen über das zeitliche Geschehen bei Ruhestörungen oder auch die Vorlage von Fotos, beispielsweise bei einer zugeparkten Garagenzufahrt.
Anschließend werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet, die im pflichtgemäßen Ermessen der ermittelnden Beamten und Angestellten liegen. Dies kann – je nach Schwere der begangenen Tat – von der Aufforderung zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes mit mündlicher Verwarnung bis zur Einleitung eines formellen Ordnungswidrigkeitenverfahrens oder gar einer polizeirechtlichen Verfügung/Anordnung oder gar weiterführenden Zwangsmaßnahmen reichen.
Beschwerden werden je nach Notwendigkeit, Eile und personeller Lage selbstverständlich ebenfalls überprüft. Anzeigen mit Nennung der Personalien und Zeugen werden gegenüber normalen Beschwerden vorrangiger bearbeitet.
Wir bitten um Verständnis, dass anonyme Beschwerden und Anzeigen nicht immer zum gewünschten Erfolg führen und ohne erkennbare Dringlichkeit und je nach Auftragsvolumen nicht bearbeitet werden.
Bei Anliegen mit spezieller Zuordnung eines bestimmten Fachbereiches, beispielsweise Baurecht oder Gaststättenrecht, können Sie sich selbstverständlich direkt an diesen wenden.
Anzeigen zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit oder sonstige Meldungen über unerlaubte, rechtswidrige Handlungen nimmt die Ortspolizeibehörde, Gemeindlicher Vollzugsdienst auf.
Sie überprüft die Rechtmäßigkeit und Vorwerfbarkeit und leitet diese zur Sach- und Fallbearbeitung weiter. Gegebenenfalls werden einzelne Anzeigen auch durch Vollzugsbedienstete vor Ort überprüft. Auch der Ermittlungsdienst der Bußgeldstelle kann nochmals tätig werden.
Hilfreich sind die Vorbringung von Beweismitteln, zum Beispiel Notizen über das zeitliche Geschehen bei Ruhestörungen oder auch die Vorlage von Fotos, beispielsweise bei einer zugeparkten Garagenzufahrt.
Anschließend werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet, die im pflichtgemäßen Ermessen der ermittelnden Beamten und Angestellten liegen. Dies kann – je nach Schwere der begangenen Tat – von der Aufforderung zur Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes mit mündlicher Verwarnung bis zur Einleitung eines formellen Ordnungswidrigkeitenverfahrens oder gar einer polizeirechtlichen Verfügung/Anordnung oder gar weiterführenden Zwangsmaßnahmen reichen.
Beschwerden werden je nach Notwendigkeit, Eile und personeller Lage selbstverständlich ebenfalls überprüft. Anzeigen mit Nennung der Personalien und Zeugen werden gegenüber normalen Beschwerden vorrangiger bearbeitet.
Wir bitten um Verständnis, dass anonyme Beschwerden und Anzeigen nicht immer zum gewünschten Erfolg führen und ohne erkennbare Dringlichkeit und je nach Auftragsvolumen nicht bearbeitet werden.
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Kommunaler Ordnungsdienst
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Bußgeldstelle / Gemeindlicher Vollzugsdienst
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