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Bürgerservice

Veröffentlichung von Jubilaren

Über viele Jahre war es üblich, dass die Stadt die Namen von Alters- und Ehejubilaren der Ortschaftsverwaltung für die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt zur Verfügung stellte. Diese Praxis ist allerdings nicht mit der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) konform. Weitergegeben und veröffentlicht werden dürfen künftig nur noch die Namen derer, die dies ausdrücklich gewünscht haben.

Sollten Sie eine Veröffentlichung Ihres Geburtstages oder Ihres Ehejubiläums im Mitteilungsblatt wünschen, haben Sie hier die Möglichkeit, dies zu erklären. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

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Team
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Formular & Online-Prozess
  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und direkt an uns senden. In Einzelfällen ist die postalische Zusendung eines unterschriebenen Ausdrucks notwendig. Veröffentlichung von Jubilaren