Adressbuch - Eintrag sperren lassen
Viele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen.
Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung.
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und direkt an uns senden. In Einzelfällen ist die postalische Zusendung eines unterschriebenen Ausdrucks notwendig. Adressbuch - Eintrag sperren lassen
Eintrag in einem Adressbuch
Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich, elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde liegt ein Formular zum Download bereit.
Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
Keine
keine
Leistungsklage
keine
- § 50 Absatz 5 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
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