Sterbeurkunde beantragen
Die Sterbeurkunde ist beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (z.B. Einsargung, Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung wichtig. Auch für die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen wird eine Sterbeurkunde benötigt.
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Leitung Standesamt
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Standesamt Möhringen
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Standesamt Nendingen
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und direkt an uns senden. In Einzelfällen ist die postalische Zusendung eines unterschriebenen Ausdrucks notwendig. Urkundenbestellung (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunden)
- Sie sind 16 Jahre alt.
- Sie gehören zu folgendem Personenkreis:
- Ehemann oder Ehefrau, Lebenspartner oder Lebenspartnerin der verstorbenen Person
- Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes
Sie können die Urkunde beim zuständigen Standesamt durch persönliche Vorsprache beantragen und persönlich abholen.
Ebenso können Sie die Sterbeurkunde auch telefonisch oder schriftlich (per Fax) bestellen.
Wenn Sie als berechtigte Person die Sterbeurkunde nicht persönlich bestellen oder abholen, müssen Sie dem Vertreter eine Vollmacht ausstellen, die er bei der Behörde vorlegen muss.
- bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und Ausweis des oder der Bevollmächtigten
- unter Umständen: Angabe des Sterbetages
- Darüber hinaus können erforderlich sein:
- Nachweis des rechtlichen Interesses
- Nachweis des berechtigten Interesses (Geschwister)
Für die Bestattung stellt der Standesbeamte dem Anzeigenden gebührenfrei eine Sterbebescheinigung oder eine mit dem Vermerk "Gilt nur für die Bestattung" versehene Sterbeurkunde aus.
Hinweis: Weitere Urkunden sowie die für die Verwendung im Ausland vorgesehenen mehrsprachigen Urkunden sind kostenpflichtig: 12 Euro je Urkunde