Sterbeurkunde beantragen
Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Die Sterbeurkunde ist beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (z.B. Einsargung, Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung wichtig. Auch für die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen wird eine Sterbeurkunde benötigt.
das Standesamt des Sterbeortes
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und direkt an uns senden. In Einzelfällen ist die postalische Zusendung eines unterschriebenen Ausdrucks notwendig. Urkundenbestellung (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunden)
- Sie sind 16 Jahre alt.
- Sie gehören zu folgendem Personenkreis:
- Ehefrau oder Ehemann, Lebenspartnerin oder Lebenspartner der verstorbenen Person
- Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sowie Kinder, Enkel und Urenkel der verstorbenen Person
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichtes
Sie können die Urkunde beim zuständigen Standesamt durch persönliche Vorsprache beantragen und persönlich abholen.
Ebenso können Sie die Sterbeurkunde auch telefonisch oder schriftlich (per Fax) bestellen.
Wenn Sie als berechtigte Person die Sterbeurkunde nicht persönlich bestellen oder abholen, müssen Sie dem Vertreter eine Vollmacht ausstellen, die er bei der Behörde vorlegen muss.
Sie müssen einen Antrag stellen. Sie können den Antrag durch mündliche Vorsprache stellen oder direkt online bestellen.
Wird die Urkunde nicht persönlich durch die berechtigte Person, sondern durch einen Vertreter beantragt beziehungsweise abgeholt, ist eine schriftliche Vollmacht des Berechtigten notwendig. Der Vertreter muss die Vollmacht sowie seinen eigenen Ausweis und den Ausweis des Vollmachtgebers beim Amt vorlegen.
Für die Bestattung stellt der Standesbeamte dem Anzeigenden gebührenfrei eine Sterbebescheinigung oder eine mit dem Vermerk "Gilt nur für die Bestattung" versehene Sterbeurkunde aus.
Hinweis: Weitere Urkunden sowie die für die Verwendung im Ausland vorgesehenen mehrsprachigen Urkunden sind kostenpflichtig: 20,00 € je Urkunde
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