STARKREGEMANAGEMENT

Als Folge des Klimawandels nehmen extreme Wetterereignisse zu - unter anderem Starkregen. Anders als Hochwasser, das zum Beispiel nach langen Regenfällen von einemn Fluss ausgeht, sind solcher Ereignisse lokal begrenzt und vor allem schwer vorhersehbar. Binnen kurzer Zeit kann extremer Niederschlag ganze Straßenzüge unter Wasser gesetzt werden und enorme Schäden entstehen.

Was wurde untersucht?

Wie groß das Risiko für einzelne Gebäude oder Grundstücke ist, hängt von vielen Faktoren ab: Die Topographie spielt dabei eine zentrale Rolle, aber auch die Art der Bebauung oder Versiegelung. Abhängig von den örtlichen Bodenverhältnissen kann es dabei auch zu Bodenerosion kommen, wodurch Entwässerungseinrichtungen zusätzlich beeinträchtigt oder überlastet werden. Die infolge von Starkregen entstehenden Oberflächenabflüsse werden auch als urbane Sturzfluten bezeichnet.

Damit jeder Einwohner oder Hausbesitzer die Risiken an seinem Gebäude besser einschätzen kann, hat die Stadt Tuttlingen durch das Ingenieurbüro itr GmbH, Neuhausen, eine Starkregenuntersuchung nach dem Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ der LUBW durchführen lassen.

Dabei hat das Ingenieurbüro itr ein digitales Geländemodell erstellt und unterschiedliche Starkregenereignisse in drei Abflussszenarien simuliert. Auf dieser Grundlage wurden flächendeckende Starkregengefahrenkarten erarbeitet. Aus ihr ist ersichtlich, welche Bereiche und einzelnen Gebäude im Stadtgebiet bei Starkregenereignissen potenziell betroffen sind und welche Wassertiefen zu erwarten sind.

Gefahrenkarte

Eigenverantwortung der Grundstückseigentümer

Die Stadt kann im Rahmen des Starkregenmanagements lediglich die Datengrundlage liefern. Alles weitere liegt in der Eigenverantwortung der Grundstückseigentümer. Die Karten ermöglichen es jedem Einzelnen, realistisch einzuschätzen, wie gefährdet das eigene Gebäudes ist und welche Vorsorgemaßnahmen sinnvoll sind.

Denkbar wären zum Beispiel

  • Anpassung von Zugängen
  • Sicherung von Öffnungen
  • Rückstauschutz

Die Stadt weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass Versicherungen im Schadensfall die zugänglichen Gefahreninformationen berücksichtigen können. Es ist daher nicht auszuschließen, dass Leistungen gekürzt oder versagt werden, wenn nachweislich zumutbare Vorsorgemaßnahmen unterlassen wurden. Die Information der Öffentlichkeit dient somit nicht nur der allgemeinen Gefahrenabwehr, sondern auch dem individuellen Schutz von Eigentum sowie der Vermeidung finanzieller Risiken für die Betroffenen.

Darüber hinaus wurden und werden besonders sensible Einrichtungen sowie kritische Infrastrukturen (z. B. größere Gewerbebetriebe, Einrichtungen mit besonderer Bedeutung für die Daseinsvorsorge) gezielt angesprochen, um eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den jeweiligen Gefährdungslagen sicherzustellen.