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Schöffenwahl 2023

Als Schöffen und Schöffinnen bezeichnet man ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Alle fünf Jahre stellen die Städte und Gemeinden für die Schöffen und Schöffinnen in Strafsachen und die Jugendhilfeausschüsse für die Jugendschöffen und -schöffinen sogenannte Vorschlagslisten auf, aus denen ein Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht dann die Schöffen/innen für die  Erwachsen- und die Jugendgerichte wählt.

Am 31. Dezember 2023 endet die Amtszeit der für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 gewählten Schöffen. Aus diesem Grund sucht die Stadt Tuttlingen engagierte Bürgerinnen und Bürger für das Amt als Schöffe oder Jugendschöffe für die Amtszeit von 2024 bis 2028.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Tuttlingen wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Weitere Voraussetzungen finden Sie unten.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.

Interessenten für das Schöffenamt können sich bis Montag, 17. April 2023 beim Wahlamt der Stadt Tuttlingen (E-Mail: wahl(at)tuttlingen.de) bewerben.

Um Schöffe oder Schöffin werden zu können, müssen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Anhand der folgenden Fragen können Sie überprüfen, ob Sie diese erfüllen:
  • Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit?
  • Sie sind nicht durch Richterspruch von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen?
  • Sie sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden?
  • Gegen Sie wird kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat geführt, die zum Ausschluss von öffentlichen Ämtern führen kann
  • Sind Sie beim Beginn der Amtszeit (01.01.2024) mindestens 25 Jahre alt und jünger als 70 Jahre?
  • Wohnen Sie in Tuttlingen? (Bewerben können Sie sich nur in der Gemeinde, in der Sie wohnen)
  • Sind Sie gesundheitlich in der Lage, das Amt auszuüben?
  • Sind Sie der deutschen Sprache ausreichend mächtig?
  • Sie befinden sich nicht im Vermögensverfall (keine Regel- oder Privatinsolvent, keine eidesstattliche Versicherung)?
  • Sie sind kein Religionsdiener oder aus religiösen Gründen zum gemeinsamen Leben verpflichtet (z.B. Mönch oder Nonne)?
  • Sie gehören aktiv keinem der folgenden Berufe an: gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Strafvollzugsbedienstete, Bewährungshelfer, Gerichtshelfer
  • Sie waren nie hauptamtlicher oder inoffizieller/e Mitarbeiter/in des Ministeriums für Staatssicherheit?
  • Sie gehören keiner Organisation an, die die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland bekämpft?
Müssen Sie eine dieser Fragen mit "Nein" beantworten, sind Sie vom Schöffenamt ausgeschlossen.
Jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt, kann sich bei der Gemeinde bewerben, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat.

Bewerbungen können mit den folgenden Formularen, ausgefüllt und unterschrieben, bis Montag 17.04.2023 bei der Stadt Tuttlingen (Wahlamt) eingereicht werden:
Erfüllen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen, so werden Sie auf die Vorschlagsliste der Stadt Tuttlingen aufgenommen. Diese muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden und wird anschließend an das Amtsgericht weitergeleitet. Dort tritt der Ausschuss zur Wahl der Schöffen zusammen und wählt aus der Vorschlagsliste, mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen, die erforderliche Anzahl der Schöffen (in der zweiten Jahreshälfte 2023).

Die gewählten Personen werden vom Gericht benachrichtigt. Personen, die nicht gewählt worden sind, werden in der Regel ebenfalls benachrichtigt. Wer bis zum Ende des Wahljahres keine Nachricht erhalten hat, muss allerdings davon ausgehen, nicht vom Schöffenwahlausschuss berücksichtigt worden zu sein.