Auch private Bauherren können in den Genuss staatlicher Förderungen kommen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten.
Zuschüsse aus Sanierungsprogrammen
In ausgewiesenen Sanierungsgebieten können private Eigentümer für die Modernisierung oder den Abbruch ihres Gebäudes Fördermittel beantragen. Grundsätzlich ist hierbei zu beachten, dass
- das Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt und mit der Modernisierung und Instandsetzung noch nicht begonnen wurde.
- es sich um eine umfassende Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes handelt. Reine Instandhaltungs- und Einzelmaßnahmen sind nicht zuschussfähig.
- die geplanten Maßnahmen im Vorfeld mit der Stadt abgesprochen sind und eine vertragliche Vereinbarung geschlossen ist.
- die Gesamtkosten der Maßnahme im Hinblick auf die Erhöhung des Gebrauchswertes und die Nutzung des Gebäudes wirtschaftlich vertretbar sind .
- das Gebäude so nachhaltig modernisiert wird, dass es mindestens noch 30 Jahre nutzbar ist.
Die Höhe der Bezuschussung richtet sich nach den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes in Verbindung mit den städtischen Fördergrundsätzen. Neben der finanziellen Förderung besteht noch die Möglichkeit, steuerliche Abschreibungen in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für die Beantragung eines Zuschusses ist eine umfassende Bau- bzw. Maßnahmenbeschreibung mit entsprechendem Kostenvoranschlag.
Weiterführende Informationen zu den Tuttlinger Sanierungsgebieten finden Sie bei Interesse hier.
Wohnbauförderung durch die L-Bank
Die Landeskreditbank Baden-Württemberg, kurz L-Bank, fördert im Auftrag des Landes den Bau oder Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen.
Folgende Eigentumsmaßnahmen können durch zinsverbilligte Darlehen gefördert werden:
- Der Bau oder Erwerb eines Familienheims oder einer neuen Eigentumswohnung zur Eigennutzung
- Ausbau-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen
- Spezielle Baumaßnahmen, die Behinderten helfen
- Der Erwerb von vorhandenem Wohnraum
- Anerkannte Modellprojekte, ökologisches und innovatives Bauen, attraktive Innenstadt
Ob und in welcher Höhe gefördert wird, hängt von folgenden Punkten ab:
- Anzahl der Angehörigen, die im Haushalt leben
- Höhe des Einkommens
- Art der Eigentumsmaßnahme
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