Alle Wahlberechtigten, die am Stichtag 25. Januar 2026 bei der Meldebehörde mit Hauptwohnsitz in Tuttlingen gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.
In der Zeit vom 26. Januar bis 15. Februar 2026 erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis nur noch auf Antrag. Bei einem Zuzug in dieser Zeit bleibt der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis seiner Fortzugsgemeinde eingetragen, es erfolgt keine automatische Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Tuttlingen.
Sofern der Wahlberechtigte in der neuen Gemeinde wählen möchte, muss spätestens bis zum 15. Februar 2026 eine Eintragung in das dortige Wählerverzeichnis beantragt werden. Erforderlich ist bei der Antragstellung die Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift des Wahlberechtigten.
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