Bis wann muss der Wahlbrief versendet werden?
Bitte beachten Sie, dass der Wahlbrief innerhalb Deutschlands spätestens am Mittwoch, 04. März 2026, versendet werden sollte, dass er rechtzeitig beim Wahlamt eingeht.
Wie und wo kann ich meine Briefwahlunterlagen beantragen?
Online (vom 26. Januar 2026 bis zum 04. März 2026 12:00 möglich):
Bis zum 04. März können Sie bequem über ein Online-Formular Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Klicken Sie auf https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08327050 und Sie werden dann zum Erfassungsformular weitergeleitet. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen.
Stimmen Ihre Angaben nicht mit dem Wählerverzeichnis überein, erhalten Sie automatisch eine Rückmeldung. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen per Post.
QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung:
Scannen Sie einfach den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Dieser führt Sie direkt zum Online-Wahlscheinantrag.
Per Post über die Wahlbenachrichtigung
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch mit dem Antragsformular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. Schicken Sie uns Ihre Wahlbenachrichtigung mit ausgefülltem Formular - Unterschrift nicht vergessen - per Post zu. Alternativ können Sie dieses natürlich auch in den Briefkasten vor dem Haupteingang des Tuttlinger Rathauses einwerfen.
Persönlich beantragen - direkt wählen
Vom 04. Februar bis 06. März, 15.00 Uhr, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich während den Öffnungszeiten des Wahlamtes im Bürgerbüro beantragen und abholen. Dort besteht auch die Möglichkeit direkt zu wählen und die Unterlagen in die Urne einzuwerfen.
Bitte beachten Sie, dass die Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein muss, wenn Sie Unterlagen für andere Personen abholen möchten.
WICHTIG: Briefwahlunterlagen können nicht telefonisch beantragt werden.
Kann ich nach dem Erhalt der Briefwahlunterlagen doch ins Wahllokal?
Möchten Sie trotz Zustellung der Briefwahlunterlagen ins Wahllokal gehen, so müssen Sie zwingend Ihren Wahlschein mitnehmen.
Keine Unterlagen bekommen? Wahlschein verloren? Am Wahltag krank?
Sofern Wahlberechtigte - trotz Antrag - keinen Wahlschein erhalten haben oder diesen verloren haben, können Sie am Samstag, 07. März 2026, 12.00 Uhr einen neuen Wahlschein anfordern. Bei plötzlicher Erkrankung von Wahlberechtigten können am Wahltag bis 15.00 Uhr Wahlscheine ausgestellt werden. Kontaktieren Sie hierzu bitte das Wahlamt.
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