Allgemeine Wahlinfos

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg (seit dem 08. Dezember 2025) ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Im Ausland lebende Deutsche sind bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt.

Terminplan für die Landtagswahl

bis 25.01.2026 Eintragung ins Wählerverzeichnis von Amts wegen
26.01.2026 - 15.02.2026 Eintragung ins Wählerverzeichnis auf Antrag
spätestens 15.02.2026 Zustellung der Wahlbenachrichtigung
16.02.2026 - 20.02.2026 Öffentliche Auslegung des Wählerverzeichnisses, Möglichkeit des Einspruchs

06.03.2026,
15.00 Uhr

Letzter Tag für die Beantragung von Wahlscheinen/Briefwahlunterlangen
07.03.2026,
12.00 Uhr
Ersatzausstellung nicht zugegangener bzw. verlorengegangener Briefwahlunterlagen
08.03.2026 Wahltag
8.00 - 18.00 Uhr Stimmabgabe in den Wahllokalen
Bis 15.00 Uhr Ausstellung von Wahlscheinen im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
Bis 18.00 Uhr Spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe beim Wahlamt
18.00 Uhr Ende der Stimmabgabe
Beginn der Ergebnisermittlung Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses