Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg (seit dem 08. Dezember 2025) ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Im Ausland lebende Deutsche sind bei der Landtagswahl nicht wahlberechtigt.
Terminplan für die Landtagswahl
| bis 25.01.2026 | Eintragung ins Wählerverzeichnis von Amts wegen |
| 26.01.2026 - 15.02.2026 | Eintragung ins Wählerverzeichnis auf Antrag |
| spätestens 15.02.2026 | Zustellung der Wahlbenachrichtigung |
| 16.02.2026 - 20.02.2026 | Öffentliche Auslegung des Wählerverzeichnisses, Möglichkeit des Einspruchs |
|
06.03.2026, |
Letzter Tag für die Beantragung von Wahlscheinen/Briefwahlunterlangen |
| 07.03.2026, 12.00 Uhr |
Ersatzausstellung nicht zugegangener bzw. verlorengegangener Briefwahlunterlagen |
| 08.03.2026 | Wahltag |
| 8.00 - 18.00 Uhr | Stimmabgabe in den Wahllokalen |
| Bis 15.00 Uhr | Ausstellung von Wahlscheinen im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung |
| Bis 18.00 Uhr | Spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe beim Wahlamt |
| 18.00 Uhr | Ende der Stimmabgabe Beginn der Ergebnisermittlung Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses |
Sie verlassen die Seite der Stadt Tuttlingen, ggf. werden Cookies und Ihre IP-Adresse an den Anbieter übertragen.