Briefwahl: Noch keine Unterlagen erhalten? Jetzt handeln!
Haben Sie Briefwahl beantragt, aber noch keine Unterlagen bekommen? Dann können Sie noch bis Samstag, 07.03.2026, um 12:00 Uhr Ersatzunterlagen anfordern. Danach ist dies nicht mehr möglich! Bitte kontaktieren Sie hierzu das Wahlamt oder kommen persönlich im Wahlamt (Bürgerbüro) vorbei.
Wichtig: Sofern Sie Briefwahl beantragt haben, die Unterlagen nicht bekommen haben, können Sie am Wahlsonntag nicht im Wahllokal abstimmen. Hierfür müssten Sie im Wahllokal zwingen Ihren Wahlschein mitbringen und vorzeigen.
Wahlbenachrichtigung nicht erhalten?
Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht erhalten hat, kann trotzdem wählen gehen.
Wahllokal:
Wer am Wahlsonntag im Wahllokal wählen möchte, jedoch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann dennoch seine Stimme abgeben. Hierfür ist lediglich die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Die Wahlbenachrichtigung ist für die Stimmabgabe nicht zwingend notwendig.
Wer sich unsicher ist, welchem Wahllokal er zugeordnet ist, kann sich an das Wahlamt der Stadt Tuttlingen wenden.
Briefwahl:
Auch die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ohne Wahlbenachrichtigung möglich.
Folgende Wege stehen zur Verfügung:
Schriftliche Beantragung (z.B. per E-Mail)
Der Antrag muss zwingend folgende Angaben erhalten: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift
Persönliche Beantragung vor Ort
Bis einschließlich 06. März 2026 15:00 Uhr, können die Briefwahlunterlagen während der Öffnungszeiten im Wahlamt (Bürgerbüro) persönlich beantragt und direkt mitgenommen werden.
Vor Ort besteht außerdem die Möglichkeit, die Briefwahl unmittelbar auszuüben und die Unterlagen direkt in der bereitgestellten Wahlurne einzuwerfen.
Bitte beachten Sie:
Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholt, muss hierfür eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Weitergehende Informationen der Landeswahlleiterin in Bezug auf fehlende Wahlbenachrichtigungen finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/wahlbenachrichtigung-nicht-erhalten-1.
Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre. Gewählt wird in 70 Wahlkreisen.
Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen vom 26. April 2022 wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert. Künftig werden die Wähler im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage zwei Stimmen haben, eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag), eine für die Landesliste einer Partei. Zudem wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt.
Die Wahlperiode des am 14. März 2021 gewählten 17. Landtags von Baden-Württemberg endet regulär am 30. April 2026. Die Landesregierung hat am 08. April 2025 nach § 19 des Landtagswahlgesetzes den 08. März 2026 als Wahltag für die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg bestimmt. Dies wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg in der Ausgabe vom 11. April 2025 öffentlich bekannt gemacht.
Sie verlassen die Seite der Stadt Tuttlingen, ggf. werden Cookies und Ihre IP-Adresse an den Anbieter übertragen.