Wer darf wählen?
Bei der Landtagswahl sind alle Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs wahlberechtigt, sofern sie Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes sind und am Wahltag- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten ihren (Haupt-)Wohnsitz in Baden-Württemberg haben,
- nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden.
Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist , dass der Zuzug in das Wahlgebiet Baden-Württemberg spätestens am 14. Dezember 2020 erfolgt ist.
Nach einer Änderung des Landtagswahlrechts im Herbst 2020 sind nun auch Menschen mit Behinderung wahlberechtigt, die unter Vollbetreuung stehen.
Terminplan für die Landtagswahl
Bis 31.01.2021 | Eintragung ins Wählerverzeichnis von Amts wegen |
01.02.2021 - 21.02.2021 | Eintragung ins Wählerverzeichnis auf Antrag |
Spätestens 21.02.2021 | Zustellung der Wahlbenachrichtigung |
22.02.2021 - 26.02.2021 | Öffentliche Auslegung des Wählerverzeichnisses, Möglichkeit des Einspruchs |
12.03.2021, 18.00 Uhr | Letzter Tag für die Entgegennahme von Briefwahlanträgen |
13.03.2021 | Bis spätestens 12:00 Uhr Ersatzausstellung nicht zugegangener Briefwahlunterlagen |
14.03.2021 | Wahltag |
8.00 - 18.00 Uhr | Stimmabgabe in den Wahllokalen |
Bis 15.00 Uhr | Ausstellung von Wahlscheinen im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung |
Bis 18.00 Uhr | Spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe beim Wahlamt |
18.00 Uhr | Ende der Stimmabgabe Beginn der Ergebnisermittlung Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses und des im Wahlkreis gewählten Bewerbers durch den Kreiswahlausschuss. |