Vorlesen

Deutsche Staats-bürger im Ausland

Deutsche mit Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der EU

Deutsche Staatsangehörige, die ihren Hauptwohnsitz in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben, können entscheiden, ob sie sich an ihrem Wohnort im EU-Ausland ins Wählerverzeichnis eintragen lassen oder ob sie ihr Wahlrecht per Briefwahl in Deutschland ausüben wollen. Im zweiten Fall muss eine Aufnahme ins Wählerverzeichnis in Deutschland beantragt werden.

Deutsche mit Wohnsitz in einem Land außerhalb der EU

Deutsche Staatsangehörige, die in einem Land außerhalb der EU leben und in Deutschland nicht gemeldet sind, können an der Europawahl teilnehmen, wenn Sie
  • entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt.
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Auch hier muss eine Aufnahme ins Wählerverzeichnis in Deutschland beantragt werden.

Der Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis muss bis spätestens 5. Mai 2019 bei der Stadt Tuttlingen im Original in zweifacher Ausfertigung unterschrieben eingehen. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der antragstellenden Person unterzeichnet sein. Eine Übermittlung per E-Mail oder Fax an die Stadtverwaltung reicht nicht aus. Der Antrag gilt automatisch als Wahlscheinantrag.