Voraussichtlich Mitte Januar 2025 erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigungen per Post. Sobald Sie diese erhalten haben, können Sie online, per Post oder persönlich Ihre Briefwahlunterlagen beantragen.
Wichtiger Hinweis:
Die Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden.
Die Festsetzung der relevanten Fristen sowie die Auslieferung der Stimmzettel an die Kommunen erfolgt zentral durch den Bund - hierauf haben wir keinen Einfluss.
Aktuell muss davon ausgegangen werden, dass bei einer vorzeitigen Neuwahl aufgrund der engen Taktung voraussichtlich nur ein Zeitfenster von rund 14 Tagen vor dem Wahltag für die Ausgabe und den Rückversand von Briefwahlunterlagen zur Verfügung stehen wird.
Wir bitten Sie hierbei bereits jetzt um Beachtung und Verständnis. Selbstverständlich werden unser bestmögliches tun, um Ihnen die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen.
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