Allgemeine Wahlinfos

Wer darf wählen?

Nach § 12 Abs. 1 BWG sind

  • alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes, die am Wahltage
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung) innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

wahlberechtigt.

Nach § 12 Abs. 2 BWG sind ferner wahlberechtigt:

Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben (sog. Auslandsdeutsche), sofern sie

  • nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Terminplan für die Bundestagswahl

bis 12.01.2025 Eintragung ins Wählerverzeichnis von Amts wegen
13.01.2025 - 02.02.2025 Eintragung ins Wählerverzeichnis auf Antrag
spätestens 02.02.2025 Zustellung der Wahlbenachrichtigung
03.02.2025 - 07.02.2025 Öffentliche Auslegung des Wählerverzeichnisses, Möglichkeit des Einspruchs

21.02.2025,
15.00 Uhr

Letzter Tag für die Beantragung von Wahlscheinen/Briefwahlunterlangen
22.02.2025,
12.00 Uhr
Ersatzausstellung nicht zugegangener Briefwahlunterlagen
23.02.2025 Wahltag
8.00 - 18.00 Uhr Stimmabgabe in den Wahllokalen
Bis 15.00 Uhr Ausstellung von Wahlscheinen im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
Bis 18.00 Uhr Spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe beim Wahlamt
18.00 Uhr Ende der Stimmabgabe
Beginn der Ergebnisermittlung Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses