Bebauungsplan Nordstadt, Teilbereich "Rußbergstraße" in Tuttlingen
05.05.2009
Der Bebauungsplanentwurf umfasst die Trassenführung der Gemeindeverbindungsstraße von der Dr.-Karl-Storz-Straße bis
zur Anbindung an die bestehende Trasse der Rußbergstraße.
Der Bebauungsplanentwurf der Abteilung Stadtplanung vom
08.05.2009 mit der Begründung, Umweltbericht und dem
Entwurf des schalltechnischen Gutachtens, jeweils vom
08.05.2009, sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen, liegen in der Zeit vom 13.05.2009 bis
15.06.2009, je einschließlich, beim Fachbereich Planung u.
Bauservice der Stadt Tuttlingen, Rathausstraße 1, Zimmer 118
- 123, 78532 Tuttlingen, öffentlich aus. Stellungnahmen können
während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über
den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach §
47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller
im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren können auch eingesehen
werden auf der Homepage der Stadt Tuttlingen: www.
tuttlingen.de, Aktuelles&Service, Projekte, Nordstadt, Bebauungsplanverfahren
(link: www.tuttlingen.de/bebauungsplanverfahren)
Informationen zu Bebauungsplänen erhalten Sie auch im Ratsinformationssystem
der Stadt Tuttlingen auf www.tuttlingen.de
(unter der Rubrik Politik)
Tuttlingen, den 05.05.2009
Willi Kamm
Bürgermeister
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