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Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung - Hochwassergefahrenkarten


Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Tuttlingen gemäß § 65 Abs. 1 und 2 Wassergesetz für Baden-Württemberg über die Auslegung der Hochwassergefahrenkarten in den Einzugsgebieten Donau und Zuflüsse sowie Oberer Neckar für die Bereiche im Landkreis Tuttlingen.
 
Hochwassergefahrenkarten stellen die von Oberflächengewässern ausgehende Überflutungsgefahr für unterschiedliche Hochwasserszenarien dar. In den an die Städte und Gemeinden übergebenen Karten ist die Flächenausbreitung des Wassers bei einem 10-, 50- und 100-jährlichen Hochwasser sowie bei einem Extremereignis dargestellt. Zudem sind Karten mit den Überflutungstiefen für ein 100-jährliches Hochwasser online verfügbar. Anhand der Karten können Bürger ihr eigenes Risikopotential abschätzen und Vorsorgemaßnahmen treffen.
 
Nach § 65 Abs. 1 Wassergesetz für Baden-Württemberg sind Flächen im Innen- und Außenbereich, die bei einem sog. 100-jährlichen Hochwasserereignis überflutet werden, festgesetzte Überschwemmungsgebiete. In diesen Überschwemmungsgebieten sind grundsätzlich alle Erhöhungen oder Vertiefungen der Erdoberfläche sowie die Errichtung oder Erweiterung von baulichen und sonstigen Anlagen verboten. Dies gilt auch für die Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können sowie für das Anlegen oder Beseitigen von Baum- und Strauchpflanzungen. Zusätzlich ist die Umwandlung von Grünland                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      in Ackerland, sowie die Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart untersagt. Näheres regelt § 78 Wasserhaushaltsgesetz. Außerdem gelten in Überschwemmungsgebieten die Bestimmungen der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS)“ in der jeweils gültigen Fassung.
 
Die Karten liegen ab sofort beim Landratsamt Tuttlingen, Wasserwirtschaftsamt, Bahnhofstr. 100, 78532 Tuttlingen und bei den folgenden Städten und Gemeinden für das jeweilige Verwaltungsgebiet aus und können dort während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden:
 
Gemeinde Aldingen, Marktplatz 2, 78554 Aldingen
Gemeinde Bärenthal, Kirchstr. 8, 78580 Bärenthal
Gemeinde Balgheim, Marienplatz 3, 78582 Balgheim
Gemeinde Buchheim, Rathausstr. 4, 88637 Buchheim
Gemeinde Deilingen, Hauptstr. 1, 78586 Deilingen
Gemeinde Durchhausen, Dorfstr. 51, 78591 Durchhausen
Gemeinde Egesheim, Hauptstr. 10, 78592 Egesheim
Gemeinde Fridingen a.d.D., Kirchplatz 2, 78567 Fridingen
Stadt Geisingen, Hauptstr. 36, 78187 Geisingen
Gemeinde Gosheim, Hauptstr. 47, 78559 Gosheim
Gemeinde Gunningen, Rathausstr. 7, 78594 Gunningen
Gemeinde Immendingen, Schloßplatz 2, 78194 Immendingen
Gemeinde Irndorf, Eichenfelsstr. 22, 78597 Irndorf
Stadt Mühlheim a.d.D., Hauptstr. 16, 78570 Mühlheim
Gemeinde Neuhausen o.E., Rathausplatz 1, 78579 Neuhausen
Gemeinde Reichenbach a.H., Kirchstr. 8, 78564 Reichenbach
Gemeinde Rietheim-Weilheim, Rathausplatz 3, 78604 Rietheim-Weilheim
Gemeinde Seitingen-Oberflacht, Obere Hauptstr. 8, 78606 Seitingen-Oberflacht
Stadt Spaichingen, Marktplatz 19, 78549 Spaichingen
Gemeinde Talheim, Kirchbrunnen 6, 78607 Talheim
Stadt Trossingen, Schultheiß-Koch-Platz 1, 78647 Trossingen
Stadt Tuttlingen, Rathausstr. 1, 78532 Tuttlingen
Gemeinde Wehingen, Gosheimer Str. 14-16, 78564 Wehingen
Gemeinde Wurmlingen, Obere Hauptstr. 4, 78573 Wurmlingen 
Unter www.hochwasserbw.de -„Hochwasserrisikomanagement – Umsetzung vor Ort“ – „interaktive HWGK“ - sind die Hochwassergefahrenkarten bis zu einem Maßstab von 1:5.000 zugänglich (siehe auch www.landkreis-tuttlingen.de).
 
Ansprechpartner:
 
Herr Ettwein, Wasserwirtschaftsamt, Tel. 07461/926-5808
 
Herr Kamutzky, Wasserwirtschaftsamt, Tel. 07461/926-5812
 
 
Tuttlingen, den 20.06.2016
Landratsamt Tuttlingen, Untere Wasserbehörde
 
gez.
 
 
Helbig
Erster Landesbeamter