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Schwerpunktförderung

Gemäß der im Januar 2017 in Kraft getretenen "Sportförderrichtlinien der Stadt Tuttlingen" legen der Gemeinderat und der Stadtverband für Sport e. V. jährlich gemeinsam ein Schwerpunktthema zur Sportförderung fest. Für diese sogenannte Schwerpunktförderung stehen 10.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Sportvereine können die Schwerpunktförderung zusätzlich und unabhängig vom Barzuschuss innerhalb einer bestimmten Frist beantragen.  

Das aktuell gültige Schwerpunktthema ist seit dem Jahr 2017 die "Aus- und Fortbildung von Übungsleitern". Darunter fallen alle Lizenzlehrgänge C, B und A (inklusive Auffrischungskurse), der Qualifizierungskurs zum "Vereinsmanager" sowie Übungsleiter-Fortbildungen.

Für das Jahr 2021 wurde das Thema um den Schwerpunkt "Digitalisierung der Sportvereine" erweitert. Zusätzlich werden nun Lehrgänge im Bereich Datenschutz, Webseitengestaltung und Social Media sowie Investitionen für die Vereinsverwaltung bezuschusst.

Häufig gestellte Fragen

  • Lehrgangskosten für die Trainerlizenzen C, B und A sowie für Vereinsmanager (50 % der Lehrgangskosten pro Person, maximal 300 Euro pro Jahr und Lehrgang)
  • Lehrgangskosten für Übungsleiterfortbildungen (25 % der Lehrgangskosten pro Person, maximal 150 Euro pro Jahr und Lehrgang)
  • Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten (50% der Lehrgangskosten pro Person, maximal 500 Euro)
  • Ausbildungen in den Themenbereichen Datenschutz, Webseitengestaltung, Einsatz von Social Media für Vereine (40% der Lehrgangskosten, maximal 250 Euro)
  • Investitionen für Software für die Vereinsverwaltung und Vereinswebseite (30% der Kosten, maximal 500 Euro)
Lassen Sie der Abteilung Sport und Freizeit sämtliche Rechnungen für Aus- und Fortbildungen Ihrer Übungsleiter des entsprechenden Jahres zukommen. Nutzen Sie dazu den Betreff "Schwerpunktförderung".
Den Rechnungen sollte deutlich zu entnehmen sein, um welche Art von Lehrgang es sich handelt (Trainerlizenz oder Übungsleiterkurs) und welcher Übungsleiter (Vor- und Nachname) die Aus- bzw. Fortbildung besucht hat.

Gleiches gilt für Investionen in Software.

Die Rechnungen eines Jahres können der Abteilung Sport und Freizeit gesammelt zugestellt werden oder im laufenden Jahr nach und nach eingereicht werden.
Die Abrechnung des Sondertopfs erfolgt innerhalb des ersten Quartals des darauffolgenden Jahres. Der Zuschussantrag mit den notwendigen Unterlagen sollte der Abteilung Sport und Freizeit spätestens am 31. Januar des Folgejahres vorliegen. Somit können auch Lehrgänge berücksichtigt werden, die Ende des Jahres stattfinden oder Investitionen die Ende des Jahres getätigt werden.
Die Abrechnung erfolgt anhand der ausgestellten Lehrgangs-Rechnung des Verbands. Wichtig ist, dass in der Rechnung klar ersichtlich ist, um welche Art von Ausbildung es sich handelt (Trainerlizenz oder Übungsleiter), damit die Höhe des Zuschusses (50 % oder 25 %) berechnet werden kann.

Im Fall von Investionen in Software zur Vereinsverwaltung und für die Vereinswebseite, sollte der Rechnung deutlich zu entnehmen sein, um was es sich im Einzelnen handelt, ggf. legen Sie bitte eine Beschreibung dazu.
Der Sondertopf ist jährlich mit 10.000 Euro gedeckelt. Sollten die Mittel nicht für alle angemeldeten Lehrgänge ausreichen, werden die 10.000 Euro nach einem Verteilerschlüssel auf die Vereine aufgeteilt, das heißt die Gesamtsumme wird anteilig auf die Vereine verteilt.

Beispiel:
VEREIN eingereichte Summe Anteil ausbezahlte Summe
A 8.000 Euro 57,2 % 5.720 Euro
B 4.000 Euro 28,6 % 2.860 Euro
C 2.000 Euro 14,3 % 1.430 Euro