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Bürgerservice

Verkehrsüberwachung

In Baden-Württemberg liegt die Zuständigkeit der Verkehrsüberwachung bei der Polizei und den kommunalen Ortspolizeibehörden.
Die Verkehrsüberwachung leistet einen sehr wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Um dieses Ziel zu erreichen, wird von den Vollzugsbediensteten der Ortspolizeibehörde unserer Großen Kreisstadt Tuttlingen die Verkehrsüberwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs durchgeführt.
In Zeiten steigender Kraftfahrzeugzulassungszahlen, einer zunehmenden Verkehrsdichte und eines immer knapper werdenden Parkraums kommt der Verkehrsüberwachung eine bedeutende Rolle im Straßenverkehr zu.
Im Bereich des ruhenden Verkehrs liegt der Schwerpunkt bei der Beseitigung von Behinderungen für den fließenden Verkehr. Wo die Fußgängerzone eigenmächtig zum Parkparadies umfunktioniert wird, Einfahrten und Gehwege blockiert und selbst Rettungswege durch parkende Fahrzeuge zugestellt werden, kann leider nur ein "Strafzettel" oder der Abschlepphaken zur Verkehrserziehung beitragen.
Die Verkehrsüberwachung findet zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten statt.

Beschwerden, Anzeigen und Anregungen nimmt der Gemeindliche Vollzugsdienst zu den regulären Öffnungszeiten entgegen.
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Mitarbeiter