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Bürgerservice

Ortspolizeibehörde

Die Organisation der Polizei umfasst

1. die Polizeibehörden,
2. den Polizeivollzugsdienst mit seinen Beamten.

Die Aufgaben der Ortspolizei- und Kreispolizeibehörde werden durch die Große Kreisstadt Tuttlingen wahrgenommen.

Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine Vielzahl von polizeilichen Aufgaben, die insbesondere vom Fachbereich Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung der Stadt Tuttlingen wahrgenommen werden.

Beispielhaft hierfür ist die Aufgabe der Abwendung von Ordnungsstörungen und die Gefahrenabwehr. Sie trägt die Verantwortung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Die Ortspolizeibehörde garantiert Recht, Sicherheit und Ordnung auf der Grundlage unserer demokratischen Verfassungsprinzipien. Sie erfüllt ihre Aufgaben immer wieder an der Nahtstelle der gesellschaftlichen Auseinandersetzungen und Entwicklungen und hat dabei eine wichtige Mittlerfunktion in der Regulierung von Konflikten. 

Zu den Hauptaufgaben gehören

im allgemeinen Polizeirecht:

- die Erteilung von Aufenthaltsverboten bei Gewaltanwendung in der Familie
- Platzverweise, schriftliche polizeirechtliche Verfügungen 
- Erlass und Einhaltung von Satzungen und Polizeiverordnungen
- Prüfung und Zulassung von Großveranstaltungen 

Darüber hinaus:

- die Unterbringung Obdachloser und psychisch Kranker 
- Abwehr von Gesundheitsgefahren
- Aufgaben der Waffen- und Sprengstoffbehörde 
- Aufgaben im Gewerbe- und Gaststättenrecht 
- Gefahren, die von Tieren ausgehen 
- die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten 

Für sämtliche Bereiche dieses Aufgabengebietes erteilen wir Ihnen gerne Auskünfte und werden für Sie tätig.
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