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Bürgerservice

Bodenrichtwert/Richtwertkarte

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert, ermittelt aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung ihres Entwicklungszustandes. Der Bodenrichtwert für Bauland wird alle zwei Jahre (zu jedem geraden Jahr) zu einem festen Stichtag (31. Dezember) ermittelt. Er ist sehr bedeutsam für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland.

Die ermittelten Bodenrichtwerte beziehen sich auf Bodenrichtwertzonen, in denen einheitliche Wertverhältnisse herrschen. Bodenrichtwertzonen können bestimmte Straßen, Straßenzüge oder ganze Stadtteile und Ortschaften umfassen.

Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

Den Link zur Seite der Finanzämter Baden-Württemberg finden Sie hier.

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Rechtsgrundlage

Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt gem. § 193 BauGB durch die Gutachterausschüsse.

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Weitere Hinweise
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