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Bürgerservice

Haushaltsplan

Die Stadt Tuttlingen hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung

  • des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages
    •  der Einnahmen und der Ausgaben,
    • der vorgesehenen Kreditaufnahmen,
    • die vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen).
  • des Höchstbetrags der Kassenkredite
  • der Steuersätze

Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr.

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf

Der Haushaltsplan wird in der zweiten Jahreshälfte des Vorjahres erstellt.
Im Haushaltsplan sind anzugeben:

  • Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebes (Verwaltungshaushalt)
  • Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben für Investitionen und deren Finanzierung(Vermögenshaushalt)
  • Gesamtbetrag der vorhergesehenen Kreditaufnahmen
  • Gesamtbetrag der vorhergesehenen Verpflichtungsermächtigungen
  • Stellenplan
  • Finanz- und Investitionsplanung für die Folgejahre
  • Erläuterungsbericht (Vorbericht)
  • Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe

Die Haushaltssatzung ist vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Der Haushaltsplan wird nach der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch die Aufsichtsbehörde sieben Tage öffentlich ausgelegt.

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Weitere Hinweise

Hier finden Sie den aktuellen Haushaltsplan als PDF zum Download.

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