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Bürgerservice

Wechsel der Steuerklasse bei Ehepaaren beantragen

Wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen, können sie

  • sich beide nach der Steuerklasse IV besteuern lassen oder
  • sich ein Ehegatte nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuern lassen oder
  • ergänzend zu den Steuerklassen IV/IV das Faktorverfahren anwenden.

Ein Wechsel der Steuerklassenkombination III/V in IV/IV ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten möglich, so dass beide Ehegatten die Steuerklasse IV bekommen.

Diese Regelungen gelten identisch für Lebenspartner und Lebenspartnerinnen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

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Zuständige Stelle
Finanzamt Tuttlingen
Zeughausstraße 91
Postanschrift :
Finanzamt Tuttlingen
Postfach 180
78502 Tuttlingen
78532 Tuttlingen
Stadtteil: Tuttlingen
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zuständige Stelle

das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt

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Voraussetzungen

Ihre Arbeitslöhne haben sich verändert.

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

jederzeit im Kalenderjahr, spätestens am 30. November.

Nach dem 30. November können Sie Änderungen für das laufende Kalenderjahr nur über eine Einkommensteuererklärung geltend machen.

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Kosten/Leistung

Keine

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Sonstiges

Die gewählten Steuerklassenkombinationen gelten weiter, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Berücksichtigung eines Faktors können Sie für 2 Jahre neu beantragen.

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Rechtsgrundlage
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Vertiefende Informationen