Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Leitung Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen. Für die Nutzung ist die Online-Ausweisfunktion notwendig. Einzugstermin bestätigen (Wohnungsgeberbescheinigung)
- PDF-Formular zum Ausdrucken Wohnungsgeberbestätigung
Sie ziehen innerhalb derselben Kommune (Stadt oder Gemeinde) um.
- Tipp: Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und auch umziehen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
- Kinderpass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)
Hinweis: Der Personalausweis wird gleich bei der Ummeldung geändert.
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.
Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei. In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung des Wohnungsgebers erfolgt.
Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.
- § 17 Anmeldung, Abmeldung
- § 19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
- § 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person
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