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Bürgerservice

Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen

In vielen Ländern außerhalb der EU benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass.

Geltungsdauer:

  • unter 24 Jahren: sechs Jahre
  • ab 24 Jahren: zehn Jahre

Kinder unter 12 Jahren können einen Kinderreisepass erhalten.

Tipp: In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Die Lieferung erfolgt in der Regel in drei Werktagen. Möglicherweise benötigen Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Express-Reisepasses ein Reisedokument. Dann können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Reisepass beantragen. Der vorläufige Reisepass gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn zurückgeben, wenn Sie den neuen Reisepass erhalten.

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Teams
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Voraussetzungen
  • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Es dürfen keine Versagungsgründe gegen die Passausstellung vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
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Verfahrensablauf

Der Reisepass wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich stellen.

Seit dem 1. November 2007 werden neben dem Lichtbild auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen.

Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist der Reisepassantrag in der Regel von beiden Elternteilen – soweit sorgeberechtigt – zu stellen. Ein Elternteil kann sich mit Vollmacht bei der Antragstellung durch den anderen vertreten lassen.

Die Unterschrift des Kindes ist erforderlich, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Reisepasses das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Ebenso ist es zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben, sofern sie das sechste Lebensjahr vollendet haben.

Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Der Beauftragte muss die Vollmacht und seinen eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

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Erforderliche Unterlagen
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45 x 35 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
  • bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis) – sofern vorhanden
  • bei Änderung des Namens
    • durch Heirat: beglaubigte Abschrift des neu angelegten Familienbuches
    • durch Scheidung: beglaubigte Abschrift des Familienbuches oder Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt

Hinweis: Es werden nur Lichtbilder akzeptiert, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Informationen zu den Lichtbildern gibt auch die Bundesdruckerei.

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Frist/Dauer

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:

  • unter 24 Jahren: Reisepass ist sechs Jahre gültig
  • ab 24 Jahren: Reisepass ist zehn Jahre gültig.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich.

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Kosten/Leistung
  • Die Gebühr für ein Reisepass mit 32 Seiten beträgt für Personen:
    • ab 24 Jahre: EUR 60,00
    • unter 24 Jahre: EUR 37,50.
  • Die Gebühr für ein Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: EUR 22,00) beträgt für Personen:
    • ab 24 Jahre: EUR 82,00
    • unter 24 Jahre: EUR 59,50.
  • Die Gebühr für ein Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: EUR 32,00) mit 32 Seiten / 48 Seiten beträgt für Personen:
    • ab 24 Jahre: EUR 92,00 / EUR 114,00
    • unter 24 Jahre: EUR 69,50 / EUR 91,50.
  • Die Gebühr für ein Reisepass mit 32 Seiten verdoppelt sich, wenn die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde beantragt wird. Sie beträgt für Personen:
    • ab 24 Jahre: EUR 120,00
    • unter 24 Jahre: EUR 75,00.

Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung zum Beispiel bei Passverlust beantragen, müssen Sie EUR 21,00 Zuschlag bezahlen.

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Sonstiges
  • Den Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepasses müssen Sie schnellstmöglich persönlich in einer Passbehörde oder einer Polizeidienststelle anzeigen.
    Die Passbehörde erstellt auf Wunsch eine Verlustanzeige.
  • Das Wiederauffinden Ihres Reisepasses müssen Sie ebenfall persönlich in einer Passbehörde anzeigen.
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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise

Nutzen Sie das neue Ausgabeterminal

Das Ausgabeterminal funktioniert wie eine Packstation: Bei der Antragstellung im Bürgerbüro kann man sich für die kontaktlose Abholung der Dokumente entscheiden. Dann wird neben den Kontaktdaten auch ein Fingerabdruck zur Identifizierung am Automaten gespeichert. Sobald die Dokumente angekommen sind, erhält man einen zusätzlichen PIN-Code – damit können Sie Ihren Ausweis dann abholen. Ein Video zum Ausgabeterminal finden Sie hier.