Vorlesen

Bürgerservice

Änderung persönlicher Daten der Hochschule mitteilen

Wenn Sie an einer Hochschule eingeschrieben sind, müssen Sie ihr die Änderungen persönlicher Daten sofort mitteilen. Das gilt besonders, wenn Sie wichtige Mitteilungen von der Hochschule erwarten wie beispielweise Immatrikulationsbogen, Prüfungsmitteilungen.

^
zuständige Stelle

das Studierendensekretariat oder Studienbüro

^
Voraussetzungen

Ihre persönlichen Daten haben sich geändert.

^
Verfahrensablauf

Sie können die Änderung persönlich im Studierendensekretariat oder schriftlich mitteilen. Wenn Sie eine Chipkarte der Hochschule besitzen, können Sie die Änderung an manchen Hochschulen online oder an den Chip-Terminals selbst vornehmen.

Die nächste Semesterbescheinigung enthält dann die neuen Daten.

^
Erforderliche Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache: Studentenausweis und Chipkarte

^
Frist/Dauer

Keine

^
Kosten/Leistung

keine

^
Sonstiges

Keine

^
Rechtsgrundlage

Immatrikulationsordnung beziehungsweise Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule