Landesfamilienpass beantragen
Mit dem Landesfamilienpass können Familien im Jahr 2012 die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg insgesamt 20-mal im Jahr kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Kostenlos besucht werden können zum Beispiel:
- Schloss Heidelberg
- Staatsgalerie Stuttgart
- Archäologisches Landesmuseum Konstanz
- Technoseum in Mannheim
- Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)
Hinweis: Die "Wilhelma" (Zoo) in Stuttgart und das "Blühende Barock" in Ludwigsburg können mit den entsprechenden Gutscheinen zu einem ermäßigten Eintrittspreis besucht werden. Die Ermäßigung gilt in der "Wilhelma" innerhalb der Hauptsaison vom 1. März bis 31. Oktober und im "Blühenden Barock" während der ganzen Saison von Mitte März bis Anfang November.
Die Gutscheine müssen Sie gemeinsam mit dem Landesfamilienpass beim Besuch der jeweiligen Einrichtung vorlegen.
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Leitung Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
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Bürgerbüro
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes
- Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und direkt an uns senden. In Einzelfällen ist die postalische Zusendung eines unterschriebenen Ausdrucks notwendig. Landesfamilienpass beantragen
- ständiger Wohnsitz in Baden-Württemberg
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50)
- Hinweis: Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.
Wenn Sie noch keinen Landesfamilienpass haben, beantragen Sie diesen persönlich oder online bei der Gemeinde Ihres Wohnorts. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.
- Personalausweis oder Reisepass
- Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)
- bei behinderten Kindern: Schwerbehindertenausweis
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keine
keine
freiwillige Leistung
- Auskünfte zum Landesfamilienpass erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde und auf den Internetseiten des Sozialministeriums.
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