Außer Kraft - Lebenspartnerschaft - Begründung beantragen
Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht nicht mehr möglich.
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Die Gebühren richten sich nach den landesrechtlichen Vorschriften. Es gelten dieselben Gebührentatbestände wie bei einer Eheschließung
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