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Bürgerservice

Verlust einer Waffe oder einer waffenrechtlichen Erlaubnis anzeigen

Sind Ihnen erlaubnispflichtige Waffen oder Munition oder Erlaubnisurkunden abhandengekommen, so haben Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich nach Feststellung des Abhandenkommens anzuzeigen.

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Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Sie sind Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder einer Waffenbesitzkarte (WBK) und haben eine Waffe oder eine WBK verloren.

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Verfahrensablauf

Ist bei der zuständigen Behörde eine Anzeige zum Abhandenkommen von Schusswaffen, von Munition oder Erlaubnisurkunden eingegangen, so unterrichtet sie die örtliche Polizeidienststelle über das Abhandenkommen.

Sofern eine waffenrechtliche Erlaubnis abhandengekommen ist, müssen Sie eine Ersatzausfertigung beantragen. Nutzen Sie dazu den Prozess zum Neuantrag der Erlaubnis.

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Erforderliche Unterlagen
  • Angaben zur Waffe (Art, Kaliber, Nr., zugehörige Waffenbesitzkarte) oder
  • Angabe der Waffenbesitzkarten-Nummer
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Frist/Dauer

unverzüglich, spätestens innerhalb 1 Woche.

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Kosten/Leistung

gebührenfrei

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Weitere Hinweise

Wer entgegen § 37b Abs. 3 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt nach § 53 Absatz 1 Nr. 8 WaffG ordnungswidrig.

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Zugehörigkeit zu