Aufgrabungsrichtlinie Breitband
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Wirtschaftsförderung, Breitbandausbau
- PDF-Formular zum Ausdrucken Aufgrabungsrichtlinie Breitband
Die geplante Leitungsverlegung berührt den öffentlichen Straßenraum.
Sie beabsichtigen die Verlegung oder die Änderung von Telekommunikationslinien im Sinne des § 127 TKG.
Sie müssen den "Antrag auf Zustimmung nach § 127 Abs. 1" schriftlich bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen. (Ein Antragsformular steht Ihnen in vielen Gemeinden auf der Gemeinde-Homepage als Download zur Verfügung.)
Abhängig von Ihrem Bauvorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden und Unternehmen informieren. Sie müssen zum Beispiel weitere Leitungsträger informieren, wenn deren Leitungen von der Maßnahme betroffen sind. Je nach Art der Arbeiten benötigen Sie möglicherweise eine Erlaubnis des Landratsamts Tuttlingen.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und informiert Sie über Ihre Entscheidung in einem Genehmigungs- oder in einem Ablehnungsbescheid.
Sie kann die Genehmigung an bestimmte Bedingungen knüpfen, zum Beispiel, dass Sie bestimmte Sicherungsmaßnahmen ergreifen müssen. Diese werden in den Nebenbestimmungen des Bescheids aufgeführt.
Sie müssen als Antragsteller ein formales Anschreiben beilegen. Sie müssen Daten zur Kabeltrassen, sowie zu Schächten und anderen Einbauten vorlegen. Detaillierte Informationen zur Datenbereitstellung können der Aufgrabungsrichtlinie Breitband Abs. (5) entnommen werden.
Gemäß § 127 Abs. (3) TKG beträgt die Frist drei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags.
Für die Erteilung der Zustimmung nach § 127 TKG werden bis auf weiteres keine Gebühren erhoben.
Telekommunikationsgesetz (TKG), Teil 8, Wegerechte und Mitnutzung
- Abschnitt 1, Wegerechte § 127 bis § 135
- Abschnitt 2, Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze § 136 bis § 151
Aufgrabungsrichtlinie Breitband der Stadt Tuttlingen
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