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Bürgerservice

Melderegister - Online-Auskunft beantragen

Wenn Sie eine bestimmte Person suchen, können Sie bestimmte Daten aus dem Melderegister online abfragen.

Sie erhalten folgende Daten der gesuchten Person:

  • Vor- und Familienname,
  • Doktorgrad,
  • derzeitige Anschriften,
  • gegebenenfalls die Tatsache, dass die gesuchte Person verstorben ist.
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zuständige Stelle

Komm.ONE im Auftrag der Städte und Gemeinden

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Voraussetzungen
  • Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie sich identifizieren über die Online-Ausweisfunktion
    • Ihres Personalausweises,
    • Ihrer eID-Karte oder
    • Ihres elektronischen Aufenthaltstitels.
  • Die Identität der gesuchten Person muss mit den von Ihnen im Antrag angegebenen Daten eindeutig festgestellt werden können.
  • Es dürfen der Auskunft keine schutzwürdigen Interessen der gesuchten Person entgegenstehen.
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Verfahrensablauf
  • Rufen Sie die Online-Auskunft auf.
  • Identifizieren Sie sich.
  • Geben Sie die Daten der gesuchten Person ein.
  • Nach Zahlung erhalten Sie ein PDF-Dokument mit den gewünschten Daten in Ihr Servicekonto-Postfach.
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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

keine

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Bearbeitungsdauer

sofort

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Kosten/Leistung

Die Gebühr beträgt 5,00 Euro.

Eine Suchanfrage wird Ihnen auch dann berechnet, wenn eine Melderegisterauskunft nicht erfolgen kann, weil die gesuchte Person beispielsweise nicht ermittelt werden konnte.

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Rechtsbehelf

Gegen die Ablehnung eines Auskunftsersuchens oder seiner nur teilweisen Entsprechung können Sie als betroffene Person bei der zuständigen Gemeinde schriftlich Widerspruch einlegen.

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Sonstiges

Keine

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Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz - BMG:

  • § 10 Auskunftsrecht der betroffenen Person
  • § 44 Einfache Melderegisterauskunft
  • § 49 Automatisierte Melderegisterauskunft
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Vertiefende Informationen

Keine