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Bürgerservice

Bauvorbescheid beantragen

Ab 01.01.2025 werden Bauanträge, Bauvoranfragen und Kenntnisgabeverfahren nur noch über das virtuelle Bauamt entgegengenommen.

Seit dem 26.08.2024 ist die Bauantragsstellung auch über das virtuelle Bauamt BW möglich (PDF). Das virtuelle Bauamt der Stadt Tuttlingen erreichen Sie unter https://bw.digitalebaugenehmigung.de/tuttlingen/de/baugenehmigung-online.html. Zu den verschiedenen Anmeldeoptionen haben wir für Sie ein Informationsblatt (PDF)  erstellt. Die Anleitungen zu der Antragsstellung finden Sie auf dieser Seite unter Formulare & Online-Prozesse.

Bitte beachten Sie, dass sich die Angrenzerbenachrichtigung im Baugenehmigungsverfahren geändert hat (Gesetzliche Änderung als PDF). Wir empfehlen Ihnen daher, die Angrenzer entsprechend über den Bauantrag zu informieren.

Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.

Diese Möglichkeit haben Sie

Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.

Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.

Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.

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Mitarbeiter
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Team
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zuständige Stelle

die untere Baurechtsbehörde

Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

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Verfahrensablauf

Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.

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Erforderliche Unterlagen

alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • weitere Bauvorlagen:
    • Lageplan
    • Baubeschreibung
    • Bauentwurfsskizze(n)

Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.

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Frist/Dauer

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

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Kosten/Leistung

Die Kosten richten sich nach der Gebührensatzung der Stadt Tuttlingen.

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Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren und Klage

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Sonstiges

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

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Rechtsgrundlage

Landesbauordnung (LBO)

  • § 57 Bauvorbescheid
  • § 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben

Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)

  • § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid
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Zugehörigkeit zu