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Bürgerservice

Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht:
  • Kinderreisepass oder Personalausweis
    Insbesondere bei Reisen in die Staaten der Europäischen Union genügt für deutsche Kinder in der Regel ein Kinderreisepass oder Personalausweis. Kinderausweise werden seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt oder verlängert.
  • Reisepass

Grundsätzlich kann jeder Deutsche ab der Geburt einen eigenen Reisepass bekommen. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr müssen die sorgeberechtigten Eltern oder ein sorgeberechtigter Elternteil mit Einverständnis des anderen sorgeberechtigten Elternteils den Antrag stellen. Für Personen unter 24 Jahren ist der Reisepass sechs Jahre gültig.

Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Nähere Informationen, welche Anforderungen die verschiedenen Länder an die Reisedokumente stellen, finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes in der Rubrik "Länder- und Reiseinformationen".

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Teams
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zuständige Stelle

Die Passbehörde der Gemeinde, in der das Kind mit der Hauptwohnung gemeldet ist.

Passbehörde ist

für deutsche Staatsangehörige in Baden-Württemberg:

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die als Passbehörde für Ihren Wohnort zuständig ist.

Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer Passbehörde wahr.

für deutsche Staatsangehörige mit Hauptwohnung im Ausland (Auslandsdeutsche):

  • die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Das Auswärtige Amt bestimmt die zuständige Auslandsvertretung.
  • Ihr Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde im Inland bearbeitet werden, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können.
    Ein Reisepass darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde (hier: der zuständigen Auslandsvertretung) ausgestellt werden.
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Ihr Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.

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Verfahrensablauf
Um für Ihr Kind einen Reisepass ausstellen zu lassen, müssen Sie persönlich einen Antrag stellen.

Ab der Vollendung des sechsten Lebensjahres werden dem Kind Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks seines linken und rechten Zeigefingers abgenommen. Diese Abdrücke werden dann gemeinsam mit dem Lichtbild auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert.

Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

Der Antrag muss sowohl vom Sorgeberechtigten als auch vom Kind unterschrieben werden, wenn es zum Zeitpunkt der Antragstellung das zehnte Lebensjahr vollendet hat.

Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Der Bevollmächtigte muss die Vollmacht und seinen eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

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Erforderliche Unterlagen
  • aktuelle Geburtsurkunde oder aktuelle Abschrift aus dem Familienbuch, in dem das Kind eingetragen ist
  • in Zweifelsfällen ein Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern (bei alleinigem Sorgerecht bzw. bei getrennt lebenden Eltern genügt Ausweisdokument des sorgeberechtigten Elternteils)
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
  • Einverständniserklärung der Eltern bzw. der/des Sorgeberechtigten oder gesetzlichen Vertreters
  • sollten nicht beide Sorgeberechtigten den Antrag stellen: zusätzlich
    • schriftliche, formlose Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
    • Personalausweis oder Reisepass des anderen Sorgeberechtigten
  • bei alleine Sorgeberechtigten: zusätzlich
    • Sorgerechtserklärung oder wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
      Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen.
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben) oder des Notariats (wenn ein Elternteil im Ausland lebt)
  • bei Vormundschaft: zusätzlich
    • Urkunde über die Bestellung zum Vormund

Hinweis: Die Lichtbilder müssen den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Informationen zu den Lichtbildern gibt auch die Bundesdruckerei.

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Frist/Dauer

keine

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Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa drei bis sechs Wochen.

Es wird empfohlen, den Reisepass für Ihr Kind rechtzeitig vor Reiseantritt zu beantragen.

Wenn Sie den Reisepass für Ihr Kind schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen.
Geht der Express-Antrag rechtzeitig ein, liegt er in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.

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Kosten/Leistung
  • ein Reisepass für Kinder mit 32/48 Seiten: EUR 37,50/EUR 59,50
  • ein Reisepass für Kinder im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 32,00

Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

  • die Behörde den Reisepass außerhalb der Dienstzeiten ausstellen muss oder
  • Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde wie zum Beispiel die Gemeinde einer Nebenwohnung beantragen.
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Sonstiges
  • Den Verlust oder Diebstahl des Reisepasses Ihres Kindes müssen Sie schnellstmöglich persönlich in einer Passbehörde oder einer Polizeidienststelle anzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistung "Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen".
  • Das Wiederauffinden des Reisepasses Ihres Kindes müssen Sie ebenfall persönlich in einer Passbehörde anzeigen.
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Rechtsgrundlage

Passgesetz (PassG)

  • § 4 Passmuster
  • § 5 Gültigkeitsdauer
  • § 6 Ausstellung eines Passes
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Vertiefende Informationen