Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
- Kinderreisepass oder Personalausweis
Insbesondere bei Reisen in die Staaten der Europäischen Union genügt für deutsche Kinder in der Regel ein Kinderreisepass oder Personalausweis. Kinderausweise werden seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt oder verlängert. - Reisepass
Grundsätzlich kann jeder Deutsche ab der Geburt einen eigenen Reisepass bekommen. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr müssen die sorgeberechtigten Eltern oder ein sorgeberechtigter Elternteil mit Einverständnis des anderen sorgeberechtigten Elternteils den Antrag stellen. Für Personen unter 24 Jahren ist der Reisepass sechs Jahre gültig.
Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Nähere Informationen, welche Anforderungen die verschiedenen Länder an die Reisedokumente stellen, finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes in der Rubrik "Länder- und Reiseinformationen".
- PDF-Formular zum Ausdrucken Einverständniserklärung zur Ausstellung eines Kinderreisepasses
Ihr Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Ab der Vollendung des sechsten Lebensjahres werden dem Kind Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks seines linken und rechten Zeigefingers abgenommen. Diese Abdrücke werden dann gemeinsam mit dem Lichtbild auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert.
Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.
Der Antrag muss sowohl vom Sorgeberechtigten als auch vom Kind unterschrieben werden, wenn es zum Zeitpunkt der Antragstellung das zehnte Lebensjahr vollendet hat.
Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Der Bevollmächtigte muss die Vollmacht und seinen eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.
- aktuelle Geburtsurkunde oder aktuelle Abschrift aus dem Familienbuch, in dem das Kind eingetragen ist
- in Zweifelsfällen ein Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern (bei alleinigem Sorgerecht bzw. bei getrennt lebenden Eltern genügt Ausweisdokument des sorgeberechtigten Elternteils)
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
- Einverständniserklärung der Eltern bzw. der/des Sorgeberechtigten oder gesetzlichen Vertreters
- sollten nicht beide Sorgeberechtigten den Antrag stellen: zusätzlich
- schriftliche, formlose Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
- Personalausweis oder Reisepass des anderen Sorgeberechtigten
- bei alleine Sorgeberechtigten: zusätzlich
- Sorgerechtserklärung oder wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
Einige Gemeinden verlangen diesbezüglich Negativbescheinigungen. - rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglicher Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben) oder des Notariats (wenn ein Elternteil im Ausland lebt)
- Sorgerechtserklärung oder wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht
- bei Vormundschaft: zusätzlich
- Urkunde über die Bestellung zum Vormund
Hinweis: Die Lichtbilder müssen den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Informationen zu den Lichtbildern gibt auch die Bundesdruckerei.
keine
- für einen Reisepass mit 32/48 Seiten: EUR 37,50/EUR 59,50
- für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 32,00
Hinweis: Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
- die Behörde den Reisepass außerhalb der Dienstzeiten ausstellen muss oder
- Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde wie z.B. die Gemeinde einer Nebenwohnung beantragen.
Sie sind verpflichtet, den Verlust des Reisepasses für Ihr Kind schnellst möglich bei der Gemeinde anzuzeigen. Einzelheiten dazu finden Sie in der Leistung "Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen". Die dort beschriebenen Bedingungen gelten auch für Reisepässe für Kinder.
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