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Bürgerservice

Bußgeldbehörde

Die Bußgeldbehörde bearbeitet die Ordnungswidrigkeitenverfahren, die in der Zuständigkeit der Kreisstadt Tuttlingen einschließlich Ortsverwaltungen liegen.

Eine Bußgeldverfügung wirkt stets darauf hin, dass Verhaltensregeln, die zum Schutz unseres Gemeinwesens notwendig sind, eingehalten werden.

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Bußgeldstelle den Verantwortlichen zunächst nur verwarnen und ein Verwarnungsgeld bis zu 35,00 Euro erheben.

Erst wenn dieses Verwarnungsgeld nicht bezahlt wird oder es sich nicht mehr um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit handelt, leitet die Bußgeldstelle das förmliche Bußgeldverfahren ein. Sie setzt dann eine Geldbuße fest.

Dieses Verfahren folgt vorgegebenen Regeln, zum Beispiel darüber, wie ein Bußgeldbescheid zugestellt, angefochten oder rechtskräftig wird oder welche zusätzlichen Gebühren zu der Geldbuße erhoben werden. Der Bußgeldrahmen ist gesetzlich festgelegt. Der Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr sieht für Verkehrsverstöße sogar feste Beträge vor.

Die größte Anzahl an Verfahren entsteht im Bereich des Straßenverkehrs, zum Beispiel
  • Parkverstöße
  • Geschwindigkeitsverstöße
  • Unfälle
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Aber auch die Ahndung einer Vielzahl sonstiger Ordnungswidrigkeiten werden durch die Bußgeldstelle bearbeitet, beispielsweise
  • Verstöße gegen das Straßengesetz
  • Gewerbe- und Gaststättenrecht
  • Ordnungswidrigkeitengesetz
  • Waffenrecht
  • Polizeigesetz und Polizeiverordnung
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