Kirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklären
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft müssen Sie gegenüber dem für Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Standesamt erklären.
Sie möchten aus einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft austreten, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Die Erklärung über den Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft ist beim Standesamt persönlich zur Niederschrift abzugeben.
Die Stadtteile Möhringen und Nendingen haben eigene Standesämter.
Wohnen Sie in Möhringen oder in der Möhringer Vorstadt, ist für Sie das Standesamt Tuttlingen-Möhringen zuständig. Wohnen Sie in Nendingen, ist für Sie das Standesamt Tuttlingen-Nendingen zuständig.
Hinweis: Für Kinder unter 14 Jahren erklären die Sorgeberechtigten den Austritt. Kinder ab zwölf Jahren müssen anwesend sein und einwilligen.
Der Standesbeamte teilt den Austritt der betroffenen Religionsgemeinschaft und der Meldebehörde mit.
- Reisepass oder Personalausweis
Hinweis: Ein Nachweis der Zugehörigkeit zu der Religionsgemeinschaft ist nicht erforderlich.
Die Gebühr beträgt 30 Euro.
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