Vorlesen

Bürgerservice

Schülerbeförderung

Die Schulverwaltung der Stadt Tuttlingen ist für die Organisation der Schülerbeförderung zuständig.

Die Schülerbeförderung regelt der Landkreis Tuttlingen in seiner Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (Stand: 01.01.2023).

^
Mitarbeiter
^
Verfahrensablauf

Die Satzung des Landkreises sieht zwei verschiedene Arten der Beförderung vor:

1. Taxibeförderung

2. Privatbeförderung

Bei der Taxibeförderung werden die Schüler in verschiedenen Touren und in der Regel in Fahrgemeinschaften mit einem Taxi von zu Hause zur Schule und wieder zurück gefahren. Die Stadt beauftagt Beförderungsunternehmen mit der Durchführung der täglichen Taxifahrten.  

Die Privatbeförderung beinhaltet die Beförderung der Schüler durch die Eltern / Erziehungsberechtigten mit dem eigenen Fahrzeug.

Die Kostenerstattung erfolgt jeweils durch den Landkreis, wobei die Stadtverwaltung in Vorleistung tritt. Die genauen Kriterien der Erstattung sind ebenfalls in der oben genannten Satzung festgelegt.

Die Antragstellung und Bearbeitung der Schülerbeförderung erfolgt bei der Schulverwaltung. Zur Beantragung einer Schülerbeförderung ist ein schriftlicher Antrag notwendig, der sowohl von den Erziehungsberechtigten als auch von der entsprechend besuchten Schule unterzeichnet werden muss. Der Antrag muss vor Ende des vorangehenden Schuljahres, in der Regel spätestens Anfang Juli, bei der Schulverwaltung vorliegen.

^
Zugehörigkeit zu