Lohnsteuerkarte
Ab 2011 gibt es keine Lohnsteuerkarten in Papierform mehr. Für 2010 wurde letztmalig eine Lohnsteuerkarte ausgestellt. Diese behält für das Übergangsjahr 2011 ihre Gültigkeit und wird ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.
Sollten Sie 2010 keine Lohnsteuerkarte ausgestellt bekommen haben oder sollte diese verloren gegangen sein, stellt Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus.
Für alle Änderungen und Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte ( zum Beispiel Lohnsteuerklassenänderung bei Eheschließung, Geburt, Kirchenaustritt, Lohnsteuerklasse II und so weiter) ist künftig das Finanzamt zuständig.
Sollten Sie 2010 keine Lohnsteuerkarte ausgestellt bekommen haben oder sollte diese verloren gegangen sein, stellt Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus.
Für alle Änderungen und Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte ( zum Beispiel Lohnsteuerklassenänderung bei Eheschließung, Geburt, Kirchenaustritt, Lohnsteuerklasse II und so weiter) ist künftig das Finanzamt zuständig.
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