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Bürgerservice

BAföG für ein Studium beantragen

Informationen zu BAföG erhalten Sie beim Landratsamt Tuttlingen.
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Zuständige Stelle
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zuständige Stelle

Das für Ihre Hochschule zuständige Studierendenwerk (Amt für Ausbildungsförderung)

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Bearbeitungsdauer

Bis zu 6 Wochen bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen (kann in dieser Zeit keine abschließende Entscheidung getroffen werden, sind die Ämter gesetzlich zur Zahlung innerhalb von 10 Wochen unter Vorbehalt verpflichtet).

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise