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Bürgerservice

Personenstandsurkunden

Bei verschiedenen Rechtsvorgängen müssen Sie Personenstandsurkunden vorlegen. Das Standesamt hilft Ihnen in folgenden Fällen weiter:

Geburtsurkunden
sind Urkunden über die Geburt eines Kindes. Sie beinhalten

  • die Vor- und den Familiennamen des Kindes,
  • sein Geschlecht,
  • Tag, Ort, Stunde und Minute der Geburt,
  • die Vor- und Familiennamen der Eltern.

Geburtsurkunden sind am Geburtsort des Kindes bei dem Standesamt erhältlich, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.

Gebühren: 20,00 € je Geburtsurkunde

Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister

Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Dieser ist eine Kopie des beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrags beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon. Er enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung. Der beglaubigte Registerausdruck ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.

Gebühren: 20,00 € je Registerausdruck

Eheurkunden
sind Urkunden über die Eheschließung. Sie beinhalten

  • die Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
  • Ort und Tag der Geburt,
  • Ort und Tag der Eheschließung,
  • Namen der Ehegatten nach der Eheschließung.

Hinweis: Eheurkunden von aufgelösten Ehen enthalten am Schluss auch Anlass und Zeitpunkt der Auflösung.

Eheurkunden sind am Eheschließungsort bei dem Standesamt erhältlich, in dessen Bezirk die Trauung stattfand.

Gebühren: 20,00 € je Eheurkunde

Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Neben der Eheurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser ist

  • eine Kopie des Eintrags des beim Standesamt geführten Eheregisters, bzw.
  • bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck davon.

Er enthält alle personenstandsrechtlichen Korrekturen und Änderungen die im Register vermerkt sind.
Einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister benötigen Sie beispielsweise, um namensrechtliche Änderungen der Eheleute nachzuweisen. Der beglaubigte Ausdruck aus dem Eheregister ist am Eheschließungsort bei dem Standesamt erhältlich, in dessen Bezirk die Trauung stattfand.

Gebühren: 20,00 € je Registerausdruck

Lebenspartnerschaftsurkunden
sind Urkunden über die Lebenspartnerschaft. Sie beinhalten

  • die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner*innen
  • Ort und Tag der Geburt,
  • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft

Ist die Lebenspartnerschaft aufgelöst, so werden am Schluss der Lebenspartnerschaftsurkunde Anlass und Zeitpunkt der Auflösung angegeben.

Lebenspartnerschaftsurkunden sind am Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft beim zuständigen Standesamt erhältlich.

Gebühren: 20,00 € je Lebenspartnerschaftsurkunde

Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Hinweisen
Diesen benötigen Sie beispielsweise für die Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft in eine gleichgeschlechtliche Ehe - sofern Sie Ihre Lebenspartnerschaft nicht am Ort der Begründung umwandeln lassen.

Gebühren: 20,00 € je Registerausdruck

Sterbeurkunden
sind Urkunden über den Tod einer Person. Sie beinhalten

  • die Vor- und Familiennamen des Verstorbenen,
  • gegebenenfalls Geburtsnamen,
  • Ort und Tag der Geburt,
  • die Vornamen und der Familienname des Ehegatten oder Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes. Dies gilt auch, wenn der andere Ehegatte oder Lebenspartner beziehungsweise die andere Lebenspartnerin vorher verstorben ist.
  • der letzte Wohnsitz des Verstorbenen,
  • Sterbeort und Zeitpunkt des Todes

Sterbeurkunden sind am Sterbeort bei dem Standesamt erhältlich, in dessen Bezirk der Betreffende verstorben ist.

Gebühren: 20,00 € je Sterbeurkunde


Mehrsprachige Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
Mehrsprachige Personenstandsurkunden sind Auszüge aus den jeweiligen Personenstandsregistern, die eine Verwendung in den Ländern des „Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern“ erleichtern sollen. Sie können diese im Ausland häufig ohne Übersetzung verwenden. Der mehrsprachige Vordruck enthält elf verschiedene Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Serbisch / Kroatisch, Portugiesisch, Türkisch).

Folgende Länder gehören z. Zt. dem Übereinkommen an:

  • Bundesrepublik Deutschland
  • Belgien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Frankreich
  • Italien
  • Kroatien
  • Luxemburg
  • Mazedonien
  • Niederlande
  • Österreich
  • Portugal
  • Schweiz
  • Serbien und Montenegro
  • Slowenien
  • Spanien
  • Türkei

Mehrsprachige Personenstandsurkunden sind bei dem Standesamt erhältlich, in dessen Bezirk der Personenstandsfall eintrat.

Gebühren: 20,00 € je Urkunde


Alle Personenstandsurkunden werden von dem dafür zuständigen Standesbeamten (der Standesbeamte, in dessen Bezirk der Personenstandsfall statt fand) aus den entsprechenden Personenstandsregistern erstellt. Sie geben den Inhalt wieder, der am Tage der Ausstellung der Urkunde im Personenstandsregister, einschließlich aller Änderungen, vermerkt ist.

Kopien von Personenstandsurkunden dürfen aus diesem Grunde nicht beglaubigt werden.

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