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Bürgerservice

Ehefähigkeitszeugnisse

Ehefähigkeitszeugnisse für Deutsche

Welche Urkunden und Unterlagen für eine Eheschließung im Ausland benötigt werden, bestimmt sich nach den Vorschriften des jeweiligen Staates, in dem die Ehe geschlossen werden soll. Informationen darüber erhalten Sie bei dem ausländischen Standesbeamten, in dessen Bezirk die Eheschließung stattfinden soll oder bei den betreffenden Botschaften und Konsulaten.

Viele Staaten verlangen neben den üblichen Unterlagen auch ein Ehefähigkeitszeugnis aus dem Heimatstaat des ausländischen Verlobten.

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist ein Zeugnis der zuständigen Behörde des Heimatstaates, dass der Eheschließung kein in den Gesetzen dieses Landes begründetes Ehehindernis entgegensteht. In einem solchen Zeugnis müssen immer beide Verlobte genannt sein.

Sie erhalten als deutscher Staatsangehöriger das Ehefähigkeitszeugnis bei dem deutschen Standesbeamten, in dessen Bezirk Sie ihren Wohnsitz bzw. Aufenthalt haben. Besteht in der Bundesrepublik Deutschland kein Wohnsitz oder Aufenthalt mehr, so ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk Sie ihren letzten Wohnsitz hatten.

Haben Sie sich noch nie in Deutschland aufgehalten, so ist der Standesbeamte des Standesamts I in Berlin zuständig (Rückerstraße 9, 10119 Berlin, Telefon 030/90207-0, Fax 030/90207285).

Für die Prüfung müssen dem Standesbeamten Urkunden und Unterlagen beider Verlobten, also auch des eventuellen ausländischen Partners, vorgelegt werden, die je nach den persönlichen Verhältnissen der Brautleute, sehr unterschiedlich sein können. Es ist deswegen nicht möglich, alle Konstellationen an dieser Stelle aufzuführen.

Kommen Sie deswegen, wenn wir für Sie zuständig sind, bei uns während unseren Sprechzeiten vorbei, damit wir Ihnen individuell alle Unterlagen benennen können, die Sie brauchen. Sie erhalten von uns eine schriftliche Auskunft über die erforderlichen Unterlagen und das entsprechende Antragsformular, mit dem Sie das Ehefähigkeitszeugnis beantragen können. Auch für das Ehefähigkeitszeugnis werden Gebühren fällig.

Beachten Sie bei einer Eheschließung im Ausland, dass Sie genügend Eheurkunden (mindestens zwei) mitbringen, die – je nach Ausstellungsstaat – auch die erforderlichen Überbeglaubigungen in Form von Apostillen oder Legalisationsvermerken tragen müssen.

Die Namensführung im Ausland bestimmt die Rechtsordnung des jeweiligen Staates. Eine von einem deutschen Staatsangehörigen im Ausland abgegebene Namenserklärung ist in Deutschland jedoch nur wirksam, wenn sie deutschem Namensrecht entspricht.

Klären Sie deswegen nach Rückkehr aus dem Ausland bei Ihrem zuständigen Standesbeamten Ihre Namensführung und geben Sie bei diesem, wenn dies erforderlich ist, entsprechende Namenserklärungen ab.

Ehefähigkeitszeugnisse für ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige erhalten die erforderlichen Ehefähigkeitszeugnisse von ihren Heimatbehörden oder, in Ausnahmefällen, von den zuständigen Konsulaten ihres Heimatstaates. Bitte wenden Sie sich bei offenen Fragen an Ihre für Sie zuständige Auslandsvertretung.

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Teams
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Kosten/Leistung

Je nach Prüfung 40,00 oder 80,00 Euro.