Alle Fragen sind gesetzlich vorgegeben. Bei der Haushaltebefragung geht es um Fragen nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrations-hintergund, Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft (bspw. römisch-katholische Kirche, evangelische Kirche, jüdische Gemeinden), Hauptwohnsitz, Schulbesuch, Bildungs- und Ausbildungsabschluss sowie Berufstätigkeit (unter anderem die Branche, in der man tätig ist, sowie Angaben zum Beruf). Diese Fragen müssen beantwortet werden. Die Angabe zum Glaubensbekenntnis (bspw. Christentum, Judentum oder Islam) ist freiwillig. Nach dem Einkommen der Menschen wird nicht gefragt.
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