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Gebäude- und Wohnungszählung: Wie wird gefragt?

Rund 3 Mio. Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen erhalten bei der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) ab Anfang Mai 2011 mit der Post einen Brief vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg. Die kommunalen Erhebungsstellen sind hier nicht eingebunden. Es wird gebeten, den Fragebogen innerhalb von zwei Wochen ausgefüllt zurück zu senden. Da die Auskünfte kostenfrei zu erteilen sind, müssen die Auskunftspflichtigen den Rück-umschlag mit 1,45 € frankieren. Selbstverständlich gibt es auch hier die Möglichkeit, Porto zu sparen und die Fragen bequem, zu jeder Tageszeit und kostengünstig online über eine sichere Internetverbindung zu beantworten. In der Rubrik online, auf der ersten Seite des Fragebogens, sind die Fragebogennummer und der Aktivierungscode aufgedruckt, die dafür benötigt werden.