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Datenschutz garantiert

Die amtliche Statistik lebt vom Vertrauen und der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger. Einzelangaben werden strikt geheimgehalten, ausschließlich für statisti-sche Zwecke genutzt und nur anonymisiert ausgewertet. Alle an der Durchführung des Zensus 2011 beteiligten Personen in den Erhebungsstellen, im Statistischen Landesamt und die Erhebungsbeauftragten sind auf die Einhaltung des Statistikgeheimnisses und den Datenschutz besonders verpflichtet. Informationen fließen beim Zensus 2011 nur in eine Richtung, aus den Verwaltungsregistern oder den Befragungen hin zur amtlichen Statistik. Es gilt das Rückspielverbot, das besagt, dass Einzelangaben nicht an Behörden weitergegeben werden dürfen, weder an das Einwohnermeldeamt, noch an das Finanzamt noch an die Polizei.